09.12.2024
1. Der Versicherungsnehmer hat die mutwillige bzw. böswillige des versicherten Kfz als Anspruchsvoraussetzung zu beweisen. 2. Erfolgt die Beschädigung aufgrund einer Einwirkung mit einen oder mehreren Gegenständen auf das versicherte Fahrzeug kann auch ein Unfall im Sinne der AKB als von außen auf das Fahrzeug mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis gegeben sein, bei dem der […]










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