28.04.2026
1. Ein zur Einkommensauskunft verpflichteter abhängig beschäftigter Unterhaltsschuldner genügt seiner diesbezüglichen Auskunftspflicht regelmäßig durch die bloße Vorlage seiner lückenlosen Verdienstbescheinigungen. Einer zusätzlichen eigenen Zusammenstellung des Einkommens bedarf es grundsätzlich nicht. 2. Eine Pflicht zur Belegvorlage besteht hinsichtlich des beim unterhaltspflichtigen Elternteil vorhandenen Vermögens nicht. OLG Koblenz, Beschluss vom 09.01.2025 – 13 WF 750/24 I. Der […]










