28.04.2026
1. Bei einem umfangreichen Umgang des einen Elternteils von 45 % der Betreuungszeit kann nicht von einem paritätischen Wechselmodell ausgegangen werden. 2. Der Unterhaltsbedarf der minderjährigen Kinder richtet sich allein nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des nicht überwiegend betreuenden Elternteils, weil der überwiegend betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch gerade die Betreuung erfüllt. 3. Ob ein Elternteil […]




![Erbrecht im Gespräch: Kurze[s] Update: #31 Die Auflage – mit Dr. Hanspeter Daragan](https://anwaltspraxis-magazin.de/wp-content/uploads/2026/09/Erbrecht-im-Gespraech-31-1024x536.jpeg)





