19.04.2024
Seit dem 6.3.2024 liegt ein Regierungsentwurf für das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor. Darin ist auch eine Änderung des § 10 RVG vorgesehen, die die als nicht mehr zeitgemäß geforderte eigenhändige Unterschrift des Anwalts abschaffen soll.