05.09.2023
Das LG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, wie sich der Streitwert einer Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgelds berechnet. Das LG Frankfurt lehnt die Auffassung des LG Karlsruhe ab, wonach auf den 3,5-fachen Jahresbetrag abzustellen sei, und nimmt maximal den Jahresbetrag an.