29.11.2022
Auch in Familiensachen kommen selbstständige Beweisverfahren vor, insbesondere in Zugewinnverfahren. Ihr Verfahrenswert richtet sich nicht nach dem zu begutachtenden Objekt, sondern danach, wie sich die unterschiedlichen Bewertungen der beteiligten Ehegatten letztlich auf den Zugewinnausgleichsanspruch auswirken.