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Ihre Meinung zählt: beA Nutzungspflicht ab 1.1.2022

Es dauert nicht mehr lange, dann wird die aktive beA-Nutzung in der Anwaltschaft zur Pflicht. Sind Sie glücklich mit dieser Entwicklung? Das wollen wir von Ihnen wissen und sind schon gespannt auf das Ergebnis. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Umfrage: Stimmen Sie ab!

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