In unserer ZAP Vorschau 23|2021 betrachten wir, welche wichtigen Änderungen das neue Mietspiegelreformgesetz – oder abgekürzt MsRG – mit sich bringt.
Vorweggenommen kann man sagen, dass der Mietspiegel seit den 70er Jahren als Orientierungshilfe zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dient – er ist für Mieter und Vermieter der Maßstab für die Festsetzung des Mietzinses im Mietvertrag.
Zudem erhalten Sie einen kurzen Überblick über die weiteren Inhalte der ZAP 23|2021.
Wussten Sie schon, dass die ZAP Zeitschrift für die Anwaltspraxis auch Teil unserer Onlinebibliothek Anwaltspraxis Wissen (https://www.anwaltspraxis-wissen.de/) ist?
Was genau regelt das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) nun neu?
Die im August 2021 erfolgte Reform wird zum einen die Verwendung qualifizierter Mietspiegel im Prozess neu regeln. Zum anderen soll die Datenqualität solcher Mietspiegel durch besondere Auskunftspflichten verbessert werden.
Zudem soll endlich Rechtssicherheit bei der Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln erreicht werden. Dementsprechend erfolgt die Umsetzung dieser Ziele in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.
Zu unterscheiden sind hier 3 wichtige Regelungen:
- Artikel 1 des MsRG, der die Vorschriften über den Mietspiegel (in §§ 558c und 558d BGB) ändert.
- Artikel 2 des MsRG, der (in § 238 EGBGB) neue Auskunftspflichten für Vermieter, Mieter und Behörden einführt, damit die Datengrundlage für die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln verbessert wird.
- Schließlich gibt es eine neue Mietspiegelverordnung (abgekürzt – MsV). Diese stellt neue Vorgaben für die Erstellung einfacher und qualifizierter Mietspiegel auf. Neu ist hier, dass es eine zwingende Verpflichtung zur Aufstellung von Mietspiegeln für Gemeinden gibt, die mehr als 50.000 Einwohner haben.
Was bedeutet dies für die Beraterpraxis?
Die Änderungen des BGB und die MsV treten bereits am 1. Juli 2022 in Kraft.
Für das Mietrechtsmandat ist es unerlässlich, sich mit den neuen Regelungen bei Zeiten vertraut zu machen. Der Beitrag erläutert praxisnah die neue Gesetzeslage und die zukünftigen Änderungen im Mietprozessrecht: Pflichtlektüre für die Mietrechtspraxis!