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Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung kommt

Am 16.12.2022 ist es soweit: Der Bundesrat wird der Abschaffung der bisherigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung und der alten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung durch das Bundesministerium der Justiz ebenso zustimmen wie der zusammenführenden, ergänzenden und weiterentwickelten neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), die 8 neue Formulare einführt. Das ist das Ergebnis des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 30.11.2022.

 

Können, sollen und müssen …

Schon am Tag nach der Verkündung der neuen ZVFV, die noch in diesem Jahr zu erwarten ist, kann es dann losgehen. Die neuen Formulare können sofort genutzt werden, sie sollten schnellstmöglich und sie müssen dann ab dem 01.12.2023 genutzt werden.

 

Es gibt Einiges zu tun

Schon aus der Zusammenführung der bisher völlig verschiedenen Formularstrukturen ergibt sich, dass die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung viele Neuerungen in der formellen Anwendung mit sich bringen. Aber auch die gesetzlichen Änderungen in der Zwangsvollstreckung seit 2014 mussten eingearbeitet werden und letztlich muss bei der Anwendung die sich stetig wandelnde Rechtsprechung berücksichtigt werden.

 

In Seminaren vom Experten erklären lassen

Was es zu berücksichtigen gibt, zeigen wir auf unseren Seminaren:

Entweder nur im 2,5-stündigen Überblick am 16.01.2023 oder in dem auch ein tiefer Blick in die Formulare geworfen wird in unseren ganztägigen Seminaren am 24.01.2023 oder am 24.02.2023. Alle Veranstaltungen, die der Anwaltverlag in Kooperation mit der JSR Projekt & Schulung GmbH anbietet, werden von dem bekannten Experten für das Zwangsvollstreckungsrecht, Herrn VRiOLG Frank-Michael Goebel durchgeführt. Er kennt sich nicht nur bestens in der Zwangsvollstreckung aus, sondern war am Verfahren auch beteiligt. Viele seiner Anregungen wurden in die neuen Formulare übernommen. Er wird Sie ganz praxisnah durch die neue Verordnung und die Formulare führen.

 

 

 

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