In unserer ZAP Vorschau 15|2021 nähern wir uns der Frage: Welche Anforderungen an eine wirksame Bürgschaftserklärung im Mietrecht – insb. bei Wohngemeinschaften – gestellt werden? Zudem erhalten Sie einen kurzen Überblick über die weiteren Inhalte der ZAP 15|2021.
Mehr über die ZAP Zeitschrift für die Anwaltspraxis: https://www.zap-verlag.de/rechtsgebiete/rechtsgebiete-von-a-bis-z/sonstiges/1674/zap-zeitschrift-fuer-die-anwaltspraxis
Die vom Mieter zu leistende Mietkaution und deren Rückführung nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie die Mietbürgschaft stellen die häufigsten Streitfälle im Bereich des Mietrechts dar.
Bei einer Wohngemeinschaft z. B. machen Vermieter häufig bei Schülern oder Studenten den Vertragsschluss davon abhängig, dass die Eltern eine Bürgschaft für die Anmietung des WG-Zimmers übernehmen.
Welche besonderen Anforderungen sind an eine wirksame Bürgschaftserklärung zu stellen?
Hier werden folgende Aspekte zur Bürgschaft erläutert:
- die Art
- die Sittenwidrigkeit
- die Begrenzung des Umfangs
- der zeitliche Wirkungsbereich
- die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde
- der Übergang der Forderungen nach Leistung durch den Bürgen.
Was aber ist bei einer Elternbürgschaft für ein WG-Mitglied zu beachten?
Merke:
Wurde die WG-Wohnung insgesamt nur an einen Hauptmieter vermietet und diesem zur Untervermietung überlassen, existiert rechtlich nur ein Mietverhältnis, mit der Folge, dass die Mietbürgschaft alle aus diesem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche erfasst.
Wurde die WG-Wohnung an zwei Mieter gemeinsam vermietet, sind beide Mitmieter Gesamtschuldner und müssen jeweils für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis eintreten.
Achtung!
Um dieser umfassenden Gesamtschuldnerhaftung bei WG-Mietverträgen zu entgehen, ist es unbedingt zu empfehlen, in die Bürgschaftsurkunde selbst aufzunehmen, dass diese nur auf die Ansprüche des einen Mieters beschränkt ist. Die genaue Haftungsaufteilung sollte unbedingt in die Bürgschaftsurkunde aufgenommen werden.