Themen #5: beA: Original ZV-Titel auf dem Postweg | ZV-Titel über beA | EDA-Datei signieren
Zwangsvollstreckung per beA
Heute besprechen wir Ihre Fragen zur Zwangsvollstreckung per beA. Unsere beA Expertin gibt Antworten auf die Fragen:
- Wie wird die Zwangsvollstreckung mittels beA genau betrieben? Bisher muss ja das Original der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels nebst Zustellvermerk dem Antrag (PfÜB, ZVA usw.) vorgelegt werden. Wird der Titel eingescannt und per beA ans Gericht versandt, liegt dort lange noch kein Original vor. Muss das Original zusätzlich per Post geschickt werden?
- Was ist wann und mit welchen Titeln in der Zwangsvollstreckung möglich und wie sind hier die Zukunftsaussichten?
- Wie sieht es beim beA in Hinblick auf Eilverfahren (z.B. einstweilige Verfügung) aus, wenn doch die Gerichte noch gar nicht alle beA-fähig sind?
- Soll der RA eine an das Mahngericht versendete EDA-Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren? Oder kann das die Datei möglicherweise verändern und ggf. unbrauchbar machen?
- Den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann eingescannt und über das beA versendet werden. Wie verhält es sich mit den beizufügenden vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Weitere Episoden finden Sie unter: beA: Ihre Fragen – unsere Antworten (anwaltspraxis-magazin.de)| https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/| in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis – und natürlich auf Spotify.
Haben auch Sie Fragen rund um die aktive Nutzungspflicht des beA?
Dann schreiben Sie uns an bea@zap-verlag.de. Unsere Expertin Ilona Cosack wird ausgewählte Fragen für Sie kostenlos auf unseren Portalen (s.o.) beantworten.