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KI als Arbeitsmittel: Zwischen schneller Recherche und anwaltlichem Urteil

Juristische Recherche beginnt zunehmend mit einer Frage an ein KI-System. Doch eine schnell erzeugte Antwort ist noch keine belastbare rechtliche Einschätzung. Was kann ein juristischer KI-Assistent im Kanzleialltag tatsächlich leisten? Wo stößt er an Grenzen, und was müssen seine Nutzerinnen und Nutzer weiterhin selbst beherrschen? Julia Schmidt von der AnwaltVerlag Gruppe hat darüber mit Hildegard Scholz, Rechtsanwältin und Chefredakteurin von Deutsches Anwalt Office Premium, gesprochen. Im Mittelpunkt steht CoPilot Law, der KI-Assistent von Haufe und fester Bestandteil der Fachdatenbank Deutsches Anwalt Office Premium.

 

Frau Scholz, welche juristischen Tätigkeiten lassen sich mit generativer KI heute sinnvoll unterstützen? Warum reicht dafür ein allgemeines Sprachmodell häufig nicht aus?

Scholz: Generative KI leistet heute substanziellen Mehrwert überall dort, wo es um die strukturierte Verarbeitung großer Informationsmengen geht: Sie unterstützt beim Zusammenfassen von Sachverhalten, bei der Erstellung von Entwürfen für standardnahe Schriftstücke oder bei der Vorbereitung mandantenbezogener Informationsschreiben.

Ein allgemeines Sprachmodell stößt schnell an Grenzen, sobald es um aktuelle, normspezifische und rechtssystemgebundene Inhalte geht. Wer ein Werkzeug nutzt, das nicht auf den aktuellen Stand der deutschen Rechtsprechung und Gesetzgebung zugreift, läuft Gefahr, mit veralteten oder systemfremden Informationen zu arbeiten. Hier braucht es ein System, das mit verifizierten, laufend aktualisierten Fachinhalten hinterlegt ist – so wie CoPilot Law als integraler Bestandteil der digitalen Fachdatenbank „Deutsches Anwalt Office Premium“.

Neben der fachlichen Verlässlichkeit spielt auch der Schutz vertraulicher Informationen eine zentrale Rolle. Bei CoPilot Law ist sichergestellt, dass diese Informationen berufsrechtskonform verarbeitet werden.

 

Sie sprachen die Fachinhalte bereits an: Welche Inhalte und Kompetenzen bringen Haufe und der Deutsche Anwaltverlag jeweils ein?

Scholz: Haufe bringt die technologische Plattform einschließlich CoPilot Law sowie Fachinformationen, Mustervorlagen und Berechnungsprogramme ein.

Der Deutsche Anwaltverlag steuert praxisorientierte Fachliteratur bei: Kommentare, Formularbücher, Handbücher und Fachzeitschriften, darunter die ZErb für das Erbrecht.

Für die Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: CoPilot Law antwortet nicht auf Basis beliebiger Quellen, sondern auf Basis kuratierter und verlagsgeprüfter Fachinhalte.

 

Wofür wird CoPilot Law im Arbeitsalltag tatsächlich am häufigsten genutzt? Gibt es überraschende Anwendungsfälle?

Scholz: Die mit Abstand häufigste Nutzung betrifft die mandatsbegleitende Schnellrecherche: Anwältinnen und Anwälte formulieren eine konkrete Rechtsfrage und erhalten innerhalb von Sekunden eine strukturierte Übersicht über den Meinungsstand – inklusive Quellenangaben, die sie unmittelbar nachvollziehen können.

Was uns tatsächlich überrascht hat: In erheblichem Maße wird CoPilot Law auch zur „kollegialen Zweitmeinung“ genutzt. Viele Nutzerinnen und Nutzer formulieren Rechtsfragen nicht zur Entlastung, sondern zur Absicherung – sie möchten prüfen, ob ihre eigene Einschätzung mit dem aktuellen Meinungsstand übereinstimmt. Dieses Nutzungsverhalten zeigt, dass das System weniger als Ersatz denn als intellektueller Resonanzboden verstanden wird.

 

Welche Fähigkeiten werden wichtiger, wenn Recherche und Erstverdichtung deutlich weniger Zeit beanspruchen?

Scholz: Die Verschiebung ist klar: Urteilsvermögen, Kontextualisierung und kommunikative Kompetenz rücken in den Mittelpunkt. Wenn der Weg zur Information kürzer wird, entscheidet umso mehr die Fähigkeit, das Gefundene richtig zu gewichten, in den Gesamtkontext des Mandats einzubetten und dem Mandanten in einer Weise zu vermitteln, die ihm tatsächlich nützt.

Hinzu tritt die Fähigkeit zur kritischen Bewertung: Wer generative KI sinnvoll einsetzt, muss in der Lage sein, die richtigen Fragen zu stellen, Ergebnisse zu hinterfragen und die Grenzen des Systems zu erkennen. Das ist eine eigenständige Kompetenz. Und schließlich gewinnt die strategische Beratungsleistung – das, was kein Algorithmus übernehmen kann – noch einmal deutlich an Gewicht: das Einschätzen von Risiken, das Entwickeln von Verhandlungspositionen, das Führen schwieriger Mandantengespräche.

 

Was sollten Berufseinsteiger trotz KI weiterhin selbst beherrschen?

Scholz: Es gibt Grundtechniken des juristischen Handwerks, die nicht delegierbar sind – nicht an eine Assistenz und nicht an ein KI-System. Dazu gehört vor allem die eigenständige Subsumtion: Wer nicht gelernt hat, einen Sachverhalt Schritt für Schritt unter einen Tatbestand zu subsumieren, versteht nicht, was das System tut – und kann dessen Fehler nicht erkennen. Ebenso unverzichtbar ist das selbständige Lesen und Interpretieren von Primärquellen. Wer diese Kompetenz nie wirklich ausgebildet hat, ist nicht in der Lage, die Zuverlässigkeit einer KI-Antwort zu beurteilen.

Bei der juristischen Schriftlichkeit ist das Bild differenzierter: Eine KI kann sprachlich überzeugend formulieren, teils auf hohem Niveau. Aber sie formuliert ohne echtes Verständnis des Sachverhalts, ohne Verantwortungsbewusstsein für das Ergebnis und ohne die Fähigkeit, taktische oder strategische Erwägungen eigenständig einzubringen. Wer das Handwerk des juristischen Argumentierens nicht beherrscht, wird einen KI-Entwurf nicht inhaltlich beurteilen, gezielt korrigieren oder mandatsspezifisch schärfen können – und übersieht im schlimmsten Fall, dass das Argument juristisch nicht trägt.

 

Wo liegen aus Ihrer Sicht die Grenzen beim Einsatz von CoPilot Law?

Scholz: Eine klare Grenze liegt dort, wo Ergebnisse direkt und ungeprüft verwendet werden.Die KI kann sich irren. Es braucht immer die Expertise der Anwaltschaft, um das Ergebnis und die angezeigten Quellen zu überprüfen. Zudem braucht es menschliches Gespür, wenn es zum Beispiel um hochstreitige oder emotional aufgeladene Mandate geht. Viele rechtliche Herausforderungen erfordern situatives Urteilsvermögen, Empathie und Menschenkenntnis – Fähigkeiten, die kein Sprachmodell abbilden kann. Hier bleibt der Mensch unersetzlich.

 

Seit der Einführung konnten Sie beobachten, wie Anwältinnen und Anwälte tatsächlich mit CoPilot Law umgehen. Welche Annahme mussten Sie dabei revidieren?

Scholz: Wir hatten zunächst mehr Skepsis und Zurückhaltung erwartet, wurden dann aber von der Offenheit überrascht, mit der die Anwaltschaft dem Thema begegnet – getragen von einem aufrichtigen Interesse, die eigene Arbeit weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus hat uns beeindruckt, wie umsichtig und klug die KI im Kanzleialltag eingesetzt wird. Die Befürchtung, dass KI-generierte Ergebnisse unreflektiert übernommen werden könnten, hat sich nicht bestätigt. Ganz im Gegenteil: Die Kolleginnen und Kollegen prüfen Ergebnisse sorgfältig, hinterfragen Einschätzungen kritisch und verstehen CoPilot Law konsequent als leistungsfähiges Hilfsmittel – und nicht als Substitut für die eigenständige anwaltliche Urteilsbildung.

 

Was würden Sie einer Kanzlei für den Einstieg raten?

Scholz: Beginnen Sie nicht mit dem System, sondern mit dem Prozess.

Es kann sehr sinnvoll sein, Ihre kanzleiinternen Prozesse einem kurzen Check zu unterwerfen, zum Beispiel anhand folgender Fragen: Welche Arbeitsschritte nehmen unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch? Wo entstehen Qualitätsrisiken durch Zeitdruck? Bei welchen wiederkehrenden Arbeitsschritten könnte KI konkret unterstützen, ohne dass die anwaltliche Kontrolle verloren geht?

So können Sie die KI gezielt einsetzen.

 

Vielen Dank, Frau Scholz, für das Gespräch.

 

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