Beiträge von: Dr. Dr. Andrik Abramenko

Dr. Dr. Andrik Abramenko ist Richter am LG Frankfurt/Main, zurzeit abgeordnet an das Amtsgericht Idstein und Autor und Herausgeber mehrerer einschlägiger Werke. Außerdem ist er als Referent in der Aus- und Weiterbildung der Fachanwaltschaft tätig. Dr. Dr. Andrik Abramenko ist Herausgeber des Infobriefs: Mietrecht/WEG (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Dr. Andrik Abramenko als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).

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Zu den grundbuchrechtlichen Neuerungen gehört die Regelung des § 7 Abs. 3 S. 2 WEG, wonach bei Veräußerungsbeschränkungen gemäß § 12 WEG und bei Bestimmungen zur Erwerberhaftung die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung nicht mehr genügt. Sie müssen künftig ausdrücklich eingetragen werden, gleichgültig ob sie vereinbart oder aufgrund einer Öffnungsklausel beschlossen wurden. (BT-Drucks 19/18791, S. 84) Dies wirft die Frage auf, wie bzw. unter welchen Voraussetzungen solche Vereinbarungen fortgelten, die nach früherem Recht nur unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung eingetragen wurden.
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Nach früherem Recht war die Befugnis zur Abwehr von Störungen des Gemeinschaftseigentums gespalten. Teils stand sie bereits kraft Gesetzes der Wohnungseigentümergemeinschaft zu, teils den einzelnen Wohnungseigentümern. In letztgenanntem Fall konnte sie aber durch Beschluss der Eigentümerversammlung auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden, was man „Vergemeinschaftung“ nannte.
Rechtsprechungstelegramm 2023_0708: Immobilienrecht
1. Vorrang dinglicher Vorkaufsrechte Ein dingliches Vorkaufsrecht geht dem gesetzlichen des Mieters aus § 577 Abs. 1 BGB jedenfalls dann vor, wenn es nach Satz 2 dieser Vorschrift zugunsten eines Familienangehörigen bestellt wurde. BGH, Beschl. v. 27.4.2023 – V ZR 58/22 2. Reichweite der Ansprüche aus § 1004 BGB bei Störung von Immobiliareigentum Der Grundstückseigentümer kann aus § 1004 […]
Rechtsprechungstelegramm 2023_0708: Wohnungseigentumsrecht
1. Buchhaltungsbüro in Hobby- und Abstellraum Eine in der Teilungserklärung als Hobby- und Abstellraum bezeichnete Einheit kann als gewerbliches Buchhaltungsbüro genutzt werden. LG Karlsruhe, Urt. v. 24.2.2023 – 11 S 139/21 2. Verbot der Hundehaltung im Wohnungseigentum Die Haltung von Hunden kann für die Zukunft durch Beschluss untersagt und von der Gestattung durch einen Mehrheitsbeschluss […]
Rechtsprechungstelegramm 2023_0708: Wohnraummietrecht
1. Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierung Ein Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierung kann zur Darlegung des Energiespareffektes und zur Berechnung der Mieterhöhung auf das Ankündigungsschreiben Bezug nehmen. Zur formalen Wirksamkeit muss es keine „einzelnen Rechnungspositionen“ aufweisen, etwa in Form einer Aufschlüsselung der Kosten auf einzelne Gewerke (s. schon BGH v. 20.7.2022 – VIII ZR 361/21). BGH, Beschl. […]
Mehrkosten von Ersatzräumen als Schaden
Entstehen dem Mieter nach einem vom Vermieter verursachten Scheitern des Mietvertrages Mehrkosten für die Anmietung anderer Gewerberäume, stellen sie einen ersatzfähigen Schaden dar. Ob die Ersatzimmobilie einen höheren Gebrauchswert hat, kann das Gericht grundsätzlich nur mit sachverständiger Hilfe feststellen. BGH, Beschl. v. 26.4.2023 – XII ZR 83/22
Rechtsprechungstelegramm 2023_0306: Wohnraummietrecht
1. Vorrang des Vollstreckungsschutzes nach § 712 ZPO gegenüber § 719 Abs. 2 ZPO Die Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO durch das Revisionsgericht setzt einen nicht zu ersetzenden Nachteil für den Schuldner voraus. Dies ist nur zu bejahen, wenn er in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. BGH, Beschl. v. 31.1.2023 – VIII […]
Rechtsprechungstelegramm 2023_0306: Wohnungseigentumsrecht
1. Keine Vergemeinschaftung des Anspruchs auf Herausgabe von Unterlagen Der Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen des Bauträgers kann nicht mehr vergemeinschaftet werden, da hinsichtlich der früheren „gekorenen“ gemeinschaftsbezogenen Rechte keine Beschlusskompetenz mehr besteht. OLG Nürnberg, Urt. v. 30.3.2022 – 2 U 2777/21 2. Hauptsacheeigenschaft der Räume bei Sondereigentum am Garten Das Sondereigentum kann nach neuem […]

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