Am 7.4.2021 ist das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) in Kraft getreten, mit dem die Identifikationsnummer („Steuer-ID“) nach § 139b AO als veränderungsfestes Ordnungsmerkmal etabliert wird, mit dessen Hilfe die Verwaltungsdaten in einer Behörde der jeweiligen Person zugeordnet werden können.
Mit diesen Regelungen will der Gesetzgeber die Grundvoraussetzungen für die Umsetzung der Verpflichtungen schaffen, die sich aus dem OZG (Onlinezugangsgesetz) und der Single Digital Gateway Verordnung (VO (EU) 2012/1024) ergebenen. Denn nach diesen Vorgaben sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis zum 31.12.2022 alle Verwaltungsdienstleistungen, auch für EU-Bürger, online anzubieten.
Kernstück des Registermodernisierungsgesetzes sind die Vorschriften des Identifikationsnummerngesetzes. Hierdurch wird zunächst die Steuer-ID als zusätzliches Ordnungsmerkmal in die 51 benannten Register eingeführt. Nach sollen Durch dieses zusätzliche zentrale Merkmal sollen Daten einer natürlichen Person eindeutig zugeordnet werden können und somit der Datenabruf und -austausch ermöglicht werden (§ 1 IDNrG). Ziel ist auch, die Datenqualität zu verbessern. Ein besonderer Vorteil ist, dass die Daten nur noch einmalig und nicht bei jedem Verwaltungsvorgang wieder neu angegeben werden müssen und so das Once-Only-Prinzip umgesetzt wird.