Ein Tennisspieler versuchte einen Ball zu retournieren. Dabei prallte er in der Tennishalle gegen die aus Glas bestehende Außenwand – die Glasscheibe zerbrach. Die Vermieterin klagte gegen den Tennisspieler, der den Tennisplatz angemietet hat, auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 7.000 €.



![Erbrecht im Gespräch: Kurze[s] Update: #31 Die Auflage – mit Dr. Hanspeter Daragan](https://anwaltspraxis-magazin.de/wp-content/uploads/2026/09/Erbrecht-im-Gespraech-31-1024x536.jpeg)





