3. Aufl. 2024, C.H.Beck, 2.333 S., 399 €
Band 3 des vierbändigen Werks befasst sich mit allgemeinen bzw. übergreifenden Themen zum Versicherungsrecht, die nicht im VVG geregelt sind, sondern in „Nebengesetzen“. Es handelt sich um spartenübergreifende Regelungen, die prinzipiell jeden Versicherungsvertrag betreffen oder betreffen können. Die Darstellung zu diesen Bereichen wurde erweitert und ist ab dieser Aufl. in den Bänden 3 und 4 zu finden; in der Vorauflage reichte noch Band 3.
Teil 1 (Allgemeines) befasst sich mit dem EGVVG, dem AGB-Recht, den Diskriminierungsverboten (AGG, AEUV, GrCh, GenDG), dem Versicherungsvertriebsrecht und unter Sonstigem mit Gruppenversicherungen, Mitversicherungen, Assistanceleistungen und dem Regress des Sozialversicherungsträgers.
Teil 2 befasst sich mit Europäischem Recht und internationalen Bezügen, Teil 3 greift Verfahrensfragen wie z.B. den Versicherungsprozess, Insolvenzen oder die Schiedsgerichtsbarkeit auf. Teil 4 erläutert das Versicherungsaufsichtsrecht, Teil 5 das Unternehmensrecht der Versicherungsunternehmen und Teil 6 das Rückversicherungsrecht. Die Teile 4 bis 6 enthalten hauptsächlich die Versicherer betreffende Themen.
In der Praxis besonders relevant und hervorzuheben sind die Kapitel 2 und 3, die sich umfangreich mit dem AGB-Recht befassen, reduziert auf die versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Ebenfalls in der Fallzahl von besonderer Relevanz sind Fälle der Insolvenz des Versicherungsnehmers. In Kapitel 18 finden sich neben einer einführenden Darstellung zum Insolvenzrecht unterschiedlichste Konstellationen, in denen die Insolvenz auf den Versicherungsvertrag oder auf eine Schadenregulierung bzw. Leistungserbringung einwirken kann. Die Thematik ist anschaulich und mit vielen Beispielen aufbereitet und bietet eine hervorragende Orientierungshilfe in der Fallbearbeitung.
Der Kommentar befasst sich auch mit Fragen, die weniger streitig oder in der Literatur kaum präsent sind. Kapitel 10 (Gruppenversicherung) bietet im Ergebnis eine Zusammenfassung zur Thematik; aktuelle Rechtsprechung gibt es hierzu kaum. Kapitel 11 (Mitversicherung) greift Fragen auf, die bei der Versicherung von Risiken durch mehrere Versicherungsgesellschaften Bedeutung besitzen, z.B. welcher Versicherer Verhandlungen im Schadenfall führend leitet. Kapitel 12 (Assistanceleistungen) führt in die Thematik von Hilfs-, Bestands- und Serviceleistungen ein, die von den Versicherern angeboten werden. Diese Fragestellungen finden sich in Kommentierungen zu jeweiligen Versicherungssparten selten. Hier gibt es eine systematische Einordnung mit einzelnen gerichtlichen Entscheidungen.
Fazit: Das Buch erläutert die unverzichtbare allgemeine Basis des Versicherungsrechts, die schnell als selbstverständlich vorausgesetzt wird, aber in der Praxis immer wieder mal Probleme bereitet. Die Kapitel zum AGB-Recht stellen für sich genommen bereits einen besonderen Wert dar. Band 3 bietet auf höchstem Niveau Richtern, Anwälten und Versicherern eine verlässliche Arbeitshilfe.
Rechtsanwalt André Naumann, Bornheim