Im Rahmen eines von Prof. Dr. Marie Herberger initiierten Pilotprojektes konnten Studierenden bei einer Probeklausur zum Zwangsvollstreckungsrecht zum ersten Mal die Möglichkeit nutzen, eine volldigitalisierte Juraklausur zu schreiben. Insgesamt haben 30 Prüflinge an der Probeklausur teilgenommen. Während beim E-Examen, das sich immer weiter durchsetzt, die Kandidatinnen und Kandidaten in Falllösung am PC schreiben, besteht hier zusätzlich die Möglichkeit, bei der Bearbeitung auf digitale Gesetzbücher zuzugreifen. Damit wird die lästige Arbeit mit gedruckten Gesetzessammlungen entbehrlich, in die zudem auch immer noch aufwendig die teuren Nachlieferungen einsortiert werden mussten.
Auch die Korrektur der Arbeit durch zwei verschiedene Künstliche Intelligenzen (KI) ist Neuland für das Jurastudium.
Am 16.12.2024 lief der erste von mehreren geplanten Probedurchgängen. Um die neuen Funktionen zu erlauben, konnten die Studierenden während der Klausur per geteiltem Bildschirm („Splitscreen“) auf die Schreibsoftware und das daneben geöffnete Online-Gesetzbuch zugreifen.
Nach den von den Prüflingen ausgefüllten Evaluationsbögen kamen vor allem die Online-Gesetze gut an.
Eingesetzt wird im Bielefelder Pilotprojekt das digitale Gesetzbuch „LexMea“. Dieses Online-Gesetzbuch ermöglicht es Studierenden, eigene Anmerkungen und Notizen im Gesetzestext zu erstellen, Textstellen zu unterstreichen und zu markieren und klickbare Verweise auf andere Normen einzufügen. Dieses Programm ist bereits seit einigen Monaten an der Universität Bielefeld im Einsatz. Vor der Klausur konnten sich die Studentinnen und Studenten einen Lex-Mea-Account anlegen, sodass ihnen in der Klausur ihr „persönliches“, mit den eigenen Annotationen und Markierungen versehenes Online-Gesetzbuch zur Verfügung stand.
Vorteil dieses IT-Einsatzes ist, dass die Normtexte dank ihrer digitalen Form täglich auf Aktualität überprüft und bei Gesetzesänderungen automatisch angepasst werden können. Zudem können die eigenen Anmerkungen, die die Studentinnen und Studenten in ihrem Account eingetragen haben, dabei so weit möglich übernommen werden. Auf diese Weise wird das aufwendige Nachsortieren der Gesetzestexte und das zusätzliche Übertragen von Anmerkungen der Studierenden obsolet.
Damit soll die Prüfungssituation moderner und praxisnäher ausgerichtet werden.
Nach der Probeklausur gaben 81,2 Prozent der Studierenden in der Evaluation an, dass das digitale Gesetzbuch das Nachschlagen und Auffinden von Gesetzen erheblich erleichtert habe. Besonders gut an kamen auch die Suchfunktion für Gesetzesnormen und die Möglichkeit an, das Gesetz mit eigenen Annotationen zu versehen (was im Staatsexamen regelmäßig nicht zugelassen ist). Die Prüflinge konnten auch Vorschläge machen, welche zusätzlichen Funktionen sie sich noch wünschen.
Neu ist auch die Klausurkorrektur durch KI. Denn bei diesem Pilotprojekt wird auch der Einsatz von zwei KI-Systemen getesteten, konkret „DeepWrite“ und „KlausurenKIste“. Die Studierenden bekommen im Anschluss die drei Korrekturen (einmal menschlich, zweimal durch KI) zur Verfügung gestellt. Das Team um Herberger will dabei alle drei Korrekturen auswerten und miteinander vergleichen.
Bei DeepWrite handelt es sich um ein Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der Leitung von Prof. Dr. Urs Kramer an der Universität Passau mit dem Ziel KI-basierter Assistenzsysteme, mit denen die Schreib- und Argumentationskompetenzen in den Fächern Jura und Wirtschaft gefördert werden sollen.
Die KlausurenKIste ist ein Start-up von Jurastudierenden der Universität zu Köln, das sofort ein detailliertes Feedback zu Jura-Übungsklausuren geben will.








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