Die michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB beraten mit Standorten in Köln und Düsseldorf im Arbeits- und Gesundheitsrecht.
01.06.2022
1. Bei der Berechnung des Streitwerts ist nach § 39 Abs. 1 S. 1 GKG der Wert mehrerer Streitgegenstände zusammenzurechnen. Dieses sog. Additionsprinzip kommt nicht zur Anwendung, wenn und soweit die vom Kläger verfolgten Anträge wirtschaftlich identisch sind. 2. Zwischen einer Bestandsschutzstreitigkeit und einem Anspruch auf Zahlung von Annahmeverzugsvergütung besteht im Regelfall wirtschaftliche Identität, soweit […]
