Beiträge von: Christian Noe

Christian Noe ist Rechtsanwaltsfachangestellter, Kulturwissenschaftler und freier Journalist. Als langjähriger Autor für verschiedene Medien verfasst er Beiträge für das Fachpersonal in den Rechtsberufen in den Themenbereichen Ausbildung, Digitalisierung, Rechtsprechung und Kanzleiorganisation.

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Viele Juristen und Kanzleien bespielen ihre Social-Media-Kanäle mit kleinen Erfolgsgeschichten aus dem Anwaltsalltag. Beliebt geworden ist auch, abfotografierte Urteile, Beschlüsse oder Einstellungsmitteilungen auf Instagram oder Facebook zu posten. Man muss eben nur schauen, dass identifizierbare, personenbezogene Daten geschützt sind. Parteibezeichnungen oder Aktenzeichen werden daher geschwärzt. Aber reicht das wirklich immer?
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Soeben vor Gericht obsiegt, klappt der Rechtsbeistand flott seinen Laptop auf. Der Urteilsverkündung folgt die Erfolgsverkündung. Ein knackiger Text, garniert mit ein paar Krönchen- und Pokal-Emojis - schon steckt das Urteil kommentiert im eigenen Anwaltsblog. Oder in den Social-Media-Kanälen der Kanzlei. Darf der Text dort stehenbleiben, wenn die Entscheidung später aufgehoben wird? Darf er, meint das OLG Frankfurt/Main (Urt. v. 19.01.2023, Az. 16 U 255/21). Allerdings muss der Anwalt seinen Blogartikel entsprechend ergänzen.
Vorgelegt und dann vergessen? Akten dürfen nicht ewig unbeachtet im Arbeitszimmer liegen
Arbeitstage in Kanzleien haben einen hochfrequenten Dokumentenfluss. Schnell verirrt sich eine Handakte ins Anwaltszimmer, bei der nicht sofort klar ist, warum sie hier gelandet ist. Aber nur weil gänzlich ohne Vermerk oder Fristenhinweis vorgelegt, darf sie nicht einfach länger unbearbeitet bleiben, sagt der BGH. Geht das Gericht aber mit einer eidesstattlichen Versicherung des Anwalts nicht korrekt um, hat der Jurist gute Karten (Beschl. v. 20.10.2022, Az. V ZB 26/22).
„Wir haben jetzt viel mehr mit Spielplagiaten zu tun“
Ein paar Brettspiele, Holzfiguren und klickernde Becher im Würfel. Klingt nostalgisch? Ist es auch. Wer auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken durch Spielwarenabteilungen bummelt, entdeckt längst eine moderne Spielewelt, die bildgewaltig, vielfältig und digital daherkommt. Dahinter steckt jede Menge Arbeit, nicht nur von Spieleautoren und Ingenieuren, die sich Fantasiewelten, raffinierte Strategien und technische Überraschungen ausdenken, sondern auch von Anwälten. Deren Job ist es, dass das Produkt auch juristisch korrekt „durchgespielt“ wird, bevor es im Laden steht. Christoph Sperlich kennt sich aus damit, denn er ist seit rund zehn Jahren beim Spielehersteller Ravensburger als Jurist dabei. Ein Gespräch über komplexe Verträge mit Spieleautoren und Influencern, lästige Plagiate und den Augenblick, wenn man eine Lagerhalle betritt und das Werkzeug von Fälschern beschlagnahmt wird.
„Hei, hei advokat!“ Wenn der Anwaltsschreibtisch in Norwegen steht
Einige deutsche Juristen hat ihre Erwerbsbiografie nach Skandinavien geführt. Dr. Roland Mörsdorf gehört zu ihnen. Seit 2008 arbeitet der Jurist in Norwegen, hat sein Büro als Partner der Wirtschaftskanzlei Advokatfirmaet Grette AS in Oslo. Mörsdorf berät Unternehmen und Finanzinvestoren und unterstützt Mandanten, die mit ihrem Geschäft in Norwegen einsteigen wollen. Warum dies schnell schief gehen kann, norwegische Richter ständig Notizen machen und Technik eine größere Hürde als juristisches Handwerk sein kann, erklärt Mörsdorf im Interview.
Mauern, Steine und Gesetze – Anwälte im Denkmalschutzrecht
Auch so entstehen ungewöhnliche Juristenbiografien: Zu Studienbeginn konnte sich Rechtsanwalt Dr. Till Kemper nicht zwischen Archäologie und Jura entscheiden - also schrieb er sich gleich für beide Studiengänge ein. Dies befördert ihn in die komfortable Lage, Denkmäler nicht nur aus dem Blickwinkel der Paragrafenzunft zu sehen. Er kann Bauten historisch einordnen und kennt typische Fundproblematiken. Im Gespräch gräbt sich Kemper durch das Aufgabenbild von Denkmalanwälten. Es geht um Herrenhöfe mit halsbrecherischen Geländern, verzweigte Behördendickichte und mit welchen Strafen man rechnen darf, wenn man etwas ausbuddelt und einfach behält.
Alle wissen es, keiner sagt was: Alkohol am Arbeitsplatz
Es ist eines der sensibelsten Themen im Job überhaupt: Gefährdete oder alkoholkranke Mitarbeiter und Vorgesetzte. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt rund fünf Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland als alkoholabhängig, bei Führungskräften bis zu 10 Prozent. Deutliche Zahlen. So vielschichtig sich Suchtgründe und Verläufe von Abhängigkeiten auch zeigen, haben Arbeitsverdichtung, Stress und hohe Verantwortung ihren Anteil an der Entwicklung von riskanten Konsummustern. Faktoren also, die auch der Anwaltsbranche nicht fremd sind.
„Manche Spionageattacken im Büro klingen nach James Bond“

Der Jurist Dr. Marc Maisch ist Sozius der Kanzlei Maisch Mangold Schwartz Rechtsanwälte in München. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht ist er auf IT-Vertragsrecht, Datenschutz und Cybercrime spezialisiert. Als Gründer der Plattform Datenklau-Hilfe.de unterstützt er Unternehmen und Verbraucher im Kampf gegen Internetkriminalität, gemeinsam mit seinem Team aus Ermittlern, IT-Forensikern und IT-Security-Experten. Viele seiner Mandanten werden aufgrund Fake-Profilen und Online-Kontakten zu Opfern von Erpressungsversuchen. Das kann auch Anwälten passieren, erklärt Maisch im Interview.

„Alles was drumherum passiert, dafür hat der Anwalt keine Zeit“

Psychosoziale Prozessbegleiter unterstützen Opfer von Straftaten, bereiten sie auf Gerichtsverhandlungen vor und fungieren darüber hinaus als hochqualifizierte Lotsen im sozialen Umfeld der Betroffenen. Sie arbeiten eng mit Juristen zusammen, davon profitieren Anwälte bei der Mandatsführung enorm. Ein Gespräch über die herausfordernde Arbeit mit psychisch und körperlich kranken Menschen, weshalb eine Begleitung durchaus mehrere Jahre dauern kann und warum es wichtig ist, dass ein Anwalt weiß, wie er ein Grinsen des Mandanten einordnen muss.

Schlag zwölf: Kurz vor Fristablauf das beA falsch bedienen ist Anwaltsverschulden

Erinnern Sie sich? Mitternacht, Geisterstunde. In den Kanzleien trieben dann zwar keine Gespenster in Roben ihr Unwesen. Aber es war schon schaurig genug, vor 0.00 Uhr noch einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax an das Gericht zu schubsen. Weiteren Grusel gab es dann nicht selten gratis dazu: Störungen in der Leitung, das Fax blockiert, die Übermittlung bricht ab. Nur, weil das beA das Telefax abgelöst hat, sind solche Probleme nicht passé. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (Beschl. v. 03.11.2021, Az. 6 U 131/21): Versäumt ein Anwalt kurz vor Mitternacht eine Frist, da er ein fehlerhaft betiteltes Dokument noch schnell umbenennen will, geht das zu seinen Lasten.

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