Tatsache des Monats

Erben für Anfänger: Sportwagen gegen Erbverzicht?

Ein Erbverzicht für einen Porsche – klingt verlockend? Diese Frage beschäftigte 2016 einen jungen Mann, der sich von seinem Vater – einem selbstständigen Zahnarzt – zu einem recht ungewöhnlichen Deal überreden ließ: ein blitzender Sportwagen als Gegenleistung für den Verzicht auf sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht.

Das Angebot hatte allerdings einen Haken, oder besser gesagt: gleich drei. Der frischgebackene Volljährige sollte den Wagen nur dann bekommen, wenn er sein 25. Lebensjahr vollendet hat, bis spätestens Ende 2017 die Gesellenprüfung zum Zahntechniker und bis Ende 2021 die Meisterprüfung jeweils mit der Note 1 bestehen würde. Doch bereits zwei Tage nach der Unterzeichnung reute es ihm, und er focht die Vereinbarung an. Sein Argument: Die Abmachung sei sittenwidrig und stelle nichts weiter als eine Überrumpelungstaktik seines Vaters dar.

Das Urteil: Kein Erbe gegen schlechte Deals

Das Oberlandesgericht Hamm gab dem jungen Mann recht und erklärte den Erbverzicht für sittenwidrig und damit unwirksam. Die Begründung: Der Vertrag wies ein erhebliches Ungleichgewicht zulasten des Sohnes auf. Er musste sofort und bedingungslos auf sein Erbe verzichten, während die versprochene Gegenleistung – der Sportwagen – an kaum erfüllbare Bedingungen geknüpft war. Auch die Tatsache, dass der Vater die jugendliche Begeisterung des Sohnes für schnelle Autos gezielt ausnutzte, ließ das Gericht nicht kalt.

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 – 10 U 36/15

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