Auf die überwiegende Zustimmung der eingeladenen Experten traf der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Oktober. Die Vertreter aus Theorie und Praxis begrüßten den Gesetzentwurf (s. dazu auch ZAP 2025, 623) als wichtigen Baustein für eine moderne Ziviljustiz, sahen aber auch noch offene Fragen und plädierten teilweise für eine frühere Evaluation.
Mit dem neuen Online-Verfahren, das zunächst vor ausgewählten Amtsgerichten erprobt werden soll, sollen Kläger ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte selbst auf digitalem und barrierefreiem Wege und in einem vereinfachten Verfahren einklagen können. Damit soll zugleich die Arbeit an den Gerichten moderner und effizienter strukturiert werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstreckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden kann.
Mehrere eingeladene Richter, darunter auch die Präsidentinnen des OLG Hamm sowie des LG Ingolstadt, werteten das Pilot-Vorhaben als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Zukunft des Zivilprozesses. Auf die Notwendigkeit der Modernisierung des Zivilprozesses hätten Fachleute schon seit vielen Jahren hingewiesen. Das neue Online-Verfahren habe das Potenzial, auch Massenverfahren künftig zu einem schnelleren Abschluss zu bringen und die Justiz zu entlasten. Geäußert wurde auch die Hoffnung, dass die Einführung des digitalen Verfahrens dazu führen werde, dass mehr Bürgerinnen und Bürger auch geringfügigere Forderungen vor den Gerichten geltend machen und dadurch das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werde. Man solle bei der Erprobung des Verfahrens aber auch darauf achten, dass der leichtere Zugang zu den Gerichten die Bürger nicht leichtsinnig in Verfahren treibe.
Der tatsächliche Erfolg des Online-Verfahrens und der hierfür zu schaffenden Kommunikationsplattform für die Verfahrensbeteiligten werde davon abhängen, wie nutzerfreundlich die Angebote „am Ende des Tages“ ausfallen, mutmaßte eine Professorin von der Humboldt-Universität Berlin. Sie plädierte dafür, das Verfahren noch „niedrigschwelliger“ auszugestalten als im Gesetzentwurf vorgesehen. Zudem forderte sie, die Evaluationszyklen – vorgesehen sind derzeit 4 und 8 Jahre – zu verkürzen. Ähnlich sah es die Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer; entscheidend für den Erfolg des Online-Verfahrens werde sein, ob das neue Format von den Rechtssuchenden angenommen und tatsächlich genutzt werde, erläuterte sie. Hierfür könne die Einbindung der rechtsberatenden Berufe einen wichtigen Beitrag leisten.
Auf die Bedeutung von Übersetzern und Dolmetschern ging eine Expertin vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) ein. Sie verlangte, dass auch Verfahren unter Einbeziehung von Übersetzerinnen, Übersetzern, Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Laut- und Gebärdensprachen erprobt und evaluiert werden.
[Quelle: Bundestag]




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