Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass das beA-Kartenlesegerät „cyberJack secoder“ der Firma Reiner SCT voraussichtlich ab dem Spätsommer des Jahres nicht mehr für den Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach benutzt werden kann und deshalb rechtzeitig ausgetauscht werden sollte. Bereits im Februar hatte Reiner SCT angekündigt, den Support für das Gerät einzustellen und keine Software-Updates mehr bereitzustellen.
Wie die BRAK mitteilte, ist der zwischen 2015 und 2017 produzierte Chipkartenleser „cyberJack secoder“ in Anwaltskanzleien weit verbreitet. Aufgrund „sicherheitstechnischer Weiterentwicklungen“ sei er jedoch mittlerweile veraltet; es ließen sich die neuesten Sicherheitstechniken darauf nicht mehr abbilden. Daher sei das Gerät vom Hersteller jetzt „abgekündigt“ worden.
Voraussichtlich ab Spätsommer/Herbst 2025 werde die im beA zur Ansteuerung der Kartenlesergeräte eingesetzte Standardsoftware das Kartenlesegerät „cyberJack secoder“ nicht mehr unterstützen. Dies bedeute, dass dieses Gerät dann für das Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden könne.
Ob ein in der eigenen Kanzlei verwendetes Kartenlesegerät betroffen ist, können Benutzer anhand folgender Merkmale feststellen: Auf der Rückseite des Gerätes befindet sich in aller Regel ein Typenschild, auf dem die genaue Bezeichnung des Kartenlesers vermerkt ist.
Auch das Datenblatt des Geräts enthält neben dem Bild die ausführliche Beschreibung und die Bezeichnung des Secoders.
Nicht zuletzt enthält auch das CyberJack ControlCenter, das seinerzeit im Rahmen der Treiberinstallation oder -aktualisierung auf dem PC installiert wurde, im Menü „Kartenleser“ ein Bild und die Typenbezeichnung des angeschlossenen Chipkartenlesers.
Nicht verlassen kann man sich allerdings auf die Displayanzeige des Kartenlesers: Dort wird „Secoder“ angezeigt, was allerdings nicht nur die Bezeichnung des jetzt abgekündigten Chipkartenlesers ist, sondern auch bei den noch erhältlichen und weiterhin im beA unterstützten Kartenlesegeräten „cyberJack one“, „RFID Standard“ und „RFID Komfort“ angezeigt wird. Die Anzeige im Display des Geräts ist somit kein eindeutiges Indiz dafür, dass es sich um das in Kürze veraltete Kartenlesegerät „cyberJack secoder“ handelt.
Weitere Informationen, auch zu den weiterhin unterstützten Chipkartenlesern, finden sich im beA-Portal der BRAK unter https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/abkuendigung-cyberjack-secoder.
[Quellen: BRAK/Reiner SCT]