28.01.2026
Der Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs berechnet sich danach, wie sich die von den Beteiligten behaupteten Werte auf den Zugewinnausgleich auswirken, also in der Regel auf die Hälfte der streitigen Wertdifferenz. Allerdings ist dabei auch die Indexierung zu beachten.








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