Gebührenrecht 2026 #01

Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens in Familiensachen
Der Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs berechnet sich danach, wie sich die von den Beteiligten behaupteten Werte auf den Zugewinnausgleich auswirken, also in der Regel auf die Hälfte der streitigen Wertdifferenz. Allerdings ist dabei auch die Indexierung zu beachten.
Keine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Streitantrags
In der Praxis wird häufig nach Rücknahme des Streitantrags eine Kostenentscheidung getroffen. Dabei wird übersehen, dass die Rücknahme des Streitantrags das Verfahren nicht beendet und daher eine Kostenentscheidung nicht zulässig ist.

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