Am 21. März 2025 hat der Bundesrat dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 zugestimmt. Teil der Gesetzesänderung ist unter anderem eine Anpassung des § 49 RVG, also der Wertgebühren aus der Staatskasse (PKH/VKH).
Was das genau in Zahlen und für Sie in der Praxis bedeutet, erklärt RVG-Experte und Referent Thomas Schmidt in folgendem Webinarausschnitt.
Hinweis: Der Ausschnitt stammt aus dem Webinar „Das neue RVG: Erhöhungen und Änderungen der Rechtsanwaltsvergütung durch das KostRÄG 2025“ vom 06. November 2024, weswegen auf den Folien „KostRÄG“ anstatt des nun beschlossenen „KostBRÄG“ steht. Inhaltlich sind die Informationen auf dem aktuellen Stand.