Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
Die nachträgliche/rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers ist nicht generell unzulässig. (Leitsatz des Verfassers) LG Magdeburg,Beschl.v.20.2.2020–29 Qs 2/20 LG Mannheim,Beschl. v.26.3.2020–7 Qs 11/20 LG Wiesbaden,Beschl. v.4.3.2020–1 Qs 8/20und1 Qs 10/20 I. Sachverhalt In allen drei Verfahren hatten die Rechtsanwälte die Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt. Bevor über ihre Anträge entschieden war, sind die Verfahren nach § 154 Abs. […]
