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Verbindung von zwei Verfahren, Mehrvergleich und Rechtsschutzversicherung: Wie rechne ich richtig ab?

Unsere Frage des Monats lautet diesmal:

Verbindung von 2 Verfahren, Mehrvergleich und Rechtsschutzversicherung: Wie rechne ich richtig ab?

Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Er schildert einen komplexen Fall aus der Praxis, in welchem zunächst in der 1. Instanz mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet wird und danach zwei Berufungen isoliert eingelegt werden. Es kommt zu Vergleichsgesprächen und die Berufungen werden zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden.

In einem darauf stattfindenden Gerichtstermin kommt es zu einem Vergleich und einem Mehrvergleich. Sie erfahren im Video, von wie vielen Gegenständen und Angelegenheiten in einem solchen Fall auszugehen ist, wie Sie die dabei entstehenden Gebühren richtigerweise abrechnen sollten und wie es mit der Rechtsschutzversicherung umzugehen ist.

Mehr Fragen beantworten Gebührenexperte Dipl.-Rechtspfleger Thomas Schmidt und „Gebührenpapst“ Rechtsanwalt Norbert Schneider in der RVG-Sprechstunde.

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