Wie weit reicht der Erstattungsanspruch eines Bankkunden bei unautorisierten Zahlungsvorgängen – und wo kippt er zugunsten eines Schadensersatzanspruchs des Kreditinstituts?
Eine aktuelle und in ihrer Praxisrelevanz bemerkenswerte BGH‑Entscheidung zeigt, dass selbst gravierende Sicherheitslücken beim Onlinebanking nicht zwingend dazu führen, dass die Bank haften muss. Der Fall einer Sparkassenkundin, die über zwei Tage hinweg TANs an eine vermeintliche Mitarbeiterin weitergab, verdeutlicht eindrücklich, unter welchen Voraussetzungen grobe Fahrlässigkeit des Kunden den Erstattungsanspruch vollständig entfallen lassen kann.
Prof. Gerhard Ring beleuchtet in diesem Auszug aus dem Online Kurs „Zivilrecht im monatlichen Fokus“ die Argumentationslinie von LG, OLG und BGH, ordnet die Anwendung von §§ 675u, 675v und 242 BGB ein und zeigt, warum „Call-ID-Spoofing“, Unerfahrenheit im Onlinebanking oder ungewöhnliche Uhrzeiten im Ergebnis nicht zugunsten des Kunden wirken.
Mit dem monatlichen Online-Kurs „Zivilrecht im monatlichen Fokus“ mit Prof. Gerhard Ring behalten Sie – als „Allrounder“ – immer den Überblick im Privat-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Neue Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen des Gesetzgebers, die Sie kennen müssen, für Sie knapp und prägnant aufbereitet:
- Schuldrecht
- Sachenrecht
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