Burkhard Engler ist seit über 30 Jahren selbständig unter „Engler-Fachschulungen“ im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts als Referent und Dozent tätig. Zudem ist er Herausgeber des Infobriefs: Zwangsvollstreckung (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Burkhard Engler als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
I.Die Restschuldbefreiung Werden keine nachträglichen Versagungsgründe gemäß §§ 296 InsO (Verstoß gegen die Obliegenheiten gemäß § 295 InsO), 297 InsO (Insolvenzstraftaten §§ 283 bis 283c StGB), 297a InsO (nachträglich bekanntgewordene Versagungsgründe), 298 InsO (Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders) genannt, wird dem Schuldner gemäß § 300 InsO die Restschuldbefreiung erteilt. Diese wirkt gemäß § 301 InsO […]