UNSER PODCAST – HÖREN SIE REIN

Was gibt es für Neuigkeiten im Erbrecht? Welche Themen bewegen die Erbrechtler und ihre Mandanten?

Hören Sie genau hin, wenn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze diese und weitere Fragen im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen beantwortet.

ALLE BEITRÄGE RUND UM ERBRECHT – LESEN LOHNT SICH

Was wäre das deutsche Justizwesen ohne Neuerungen. Eine aktuelle Debatte: Nach 30 Jahren soll der Gebührenstreitwert bei den Amtsgerichten von 5.000 EUR auf 8.000 EUR erhöht werden. Klingt das nicht nach einem längst überfälligen Schritt?
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten" (Elsing), "Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung" (Groll/Steiner), "Das Prozessformularbuch ZPO FamFG ArbGG" (Vorwerk) und viele mehr.
Lange waberte das Gerücht durch Deutschland, dass die Stadt Bielefeld in Wirklichkeit nicht existiert. Nun können alle Skeptiker aufatmen. Bielefeld existiert. Im Jahre 1994 hatte seinerzeit Achim Held mit dem Spruch: „Bielefeld gibt es doch gar nicht!“ die sog. Bielefeld-Verschwörung kreiert. Fortan war es ein geläufiger Spruch, dass Bielefeld gar nicht existent sei. Wie nervig dieser Ausspruch für Bielefelder Kollegen gewesen sein muss, mag man sich nicht ausmalen wollen.
Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflicht bezieht sich dabei auf den Umfang des Vermögensanfalls.
Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder den Behandlungsabbruch für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und/oder psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts, nach der neuen Rechtslage, nach der einer Patientenverfügung Verbindlichkeitscharakter zukommen kann, mehr denn je.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2023 (C-21/22, FamRZ 2024, 221) betrifft zunächst einen scheinbar vom deutschen Rechtskreis geografisch weit entfernt liegenden Fall. Die Europäische Erbrechtsverordnung, die für alle Sterbefälle ab 17.8.2015 gilt, ließ zu diesem Datum bereits bestehende Staatsverträge der Vertragsstaaten ausschließlich mit sog. „Drittstaaten“, nicht mit anderen Unterzeichnerstaaten, weitgehend in Kraft. Nicht nur der Drittstaat, sondern auch der Anwenderstaat der Verordnung müsste danach bei der Bestimmung des international maßgeblichen Erbstatuts ganz anderen Grundsätzen folgen, als es ggf. nach der EU-ErbVO der Fall wäre.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht" (Bieresborn/Schafhausen), "Mitarbeiterführung für Notare - Ein Leitfaden für die Praxis" (Dehe/Zintl), "Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis" (Steffen/Steffen/Eich) und viele mehr.
Das notarielle Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB erfreut sich – jedenfalls bei den Pflichtteilsberechtigten und ihren Vertretern – zunehmender Beliebtheit. Erwartet wird dabei zumeist insbesondere ein möglichst vollständiger Überblick über die pflichtteilsrelevanten Bankbeziehungen der Erblasserin bzw. des Erblassers.
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