UNSER PODCAST – HÖREN SIE REIN

Was gibt es für Neuigkeiten im Erbrecht? Welche Themen bewegen die Erbrechtler und ihre Mandanten?

Hören Sie genau hin, wenn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze diese und weitere Fragen im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen beantwortet.

ALLE BEITRÄGE RUND UM ERBRECHT – LESEN LOHNT SICH

Im Jahressteuergesetz 2024 beabsichtigte der Gesetzgeber, die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH zur Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit in bestimmten Fällen zu ziehen: Im Urt. v. 12.10.2023 (C-670/21, DStR 2023, 2334) hatte der EuGH den Ausschluss des § 13d ErbStG (10 %-iger Wertabschlag für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien) für das Drittgebiet als europarechtswidrig angesehen. Insbesondere das von der Bundesrepublik vorgetragene Argument, die Regelung diene dem Schutz von knappem Wohnraum im EU-/EWR-Raum, insbesondere natürlich in Deutschland, wurde wegen der undifferenzierten Begünstigung von Ballungsgebieten und ländlichen Regionen (letztere ohne vergleichbaren Druck) nicht anerkannt.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "KEHE Grundbuchrecht Kommentar" (Keller/Munzig (Hrsg.)), "BGB Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse: §§ 311, 311a-c (Vertragsschluss) Kommentar" (Staudinger), "Die Testamentsvollstreckung mit internationalen Bezügen" (Weber/Weber) und viele mehr.
Köln hat eine, München hat schon seit Längerem eine, Berlin hat selbstverständlich eine, Leipzig und Dresden haben erst kürzlich eine erlassen – die Rede ist von Zweckentfremdungssatzungen oder auch Satzungen zum Schutz von Wohnraum. In Zeiten eines immer angespannteren Mietmarktes haben schon in den vergangenen Jahren immer mehr Städte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die sog. Zweckentfremdung von Wohnraum zu verbieten und (angeblich) geeignete Maßnahme zur Wiederherstellung der Wohnnutzung anzudrohen. In vielen weiteren Gemeinden werden derzeit politische Diskussionen über den Erlass einer solchen Satzung geführt.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Kommentar" (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz (vormals Riedel/Sußbauer)), "Handbuch Sozialrechtsberatung – HSRB" (Fasselt/Schellhorn/Homann/Schwengers (Hrsg.)), "Der digitale Nachlass - Mit besonderem Augenmerk auf die notarielle Praxis" (Gumilar) und viele mehr.
Das Familienheim ist offenbar nach wie vor eines der Lieblingsthemen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Kaum eine Vorschrift des ErbStG ist Gegenstand so vieler Entscheidungen wie § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) bis c) ErbStG. Welche Vorgänge beim Erwerb des Familienheims von Todes wegen begünstigt sind (nur der Erwerb von Eigentum und Miteigentum) und welche beim Erwerb durch den Ehegatten zu Lebzeiten (auch die Befreiung von Verbindlichkeiten sowie die Übernahme nachträglicher Anschaffungs- und Herstellungskosten), ist zwischenzeitlich ebenso ausführlich geklärt wie die Frage, was unter einem unverzüglichen Beginn der Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken zu verstehen ist.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Prozesse in Sozialsachen" (Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)), "Formularbuch Familienrecht" (Grziwotz/RaudeKölner), "Handbuch Pflichtteilsrecht" (Mayer/Süß/Riedel/Bittler) und viele mehr.
Der Tod eines Mieters ist kein ungewöhnliches oder seltenes Ereignis. In einer alternden Gesellschaft wird dies sogar häufiger vorkommen. Dennoch stellt sich die Frage, ob das Sterben eines Mieters als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache i.S.v. § 538 BGB gewertet werden kann, mithin durch den Tod ausgelöste Verschlechterungen der Mietsache in die Risikosphäre des Vermieters fallen. § 538 BGB stellt klar, dass der Mieter für Abnutzungen oder Veränderungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, nicht haftbar gemacht werden kann. Doch wie ist der Tod, insbesondere auch die Selbsttötung, hier einzuordnen?
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" (Bittler/Roth/Rudolf), "Testieren 2.0 – Eine Untersuchung zur Zulässigkeit und Notwendigkeit eines digitalen Testamentes" (Fink), "Internationales Erbrecht EuErbVO | IntErbRVG | DurchfVO" (Gierl/Köhler/Kroiß/Wilsch (Hrsg.)) und viele mehr.
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