UNSER PODCAST – HÖREN SIE REIN
Was gibt es für Neuigkeiten im Erbrecht? Welche Themen bewegen die Erbrechtler und ihre Mandanten?
Hören Sie genau hin, wenn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze diese und weitere Fragen im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen beantwortet.
ALLE BEITRÄGE RUND UM ERBRECHT – LESEN LOHNT SICH
Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder den Behandlungsabbruch für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und/oder psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts, nach der neuen Rechtslage, nach der einer Patientenverfügung Verbindlichkeitscharakter zukommen kann, mehr denn je.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2023 (C-21/22, FamRZ 2024, 221) betrifft zunächst einen scheinbar vom deutschen Rechtskreis geografisch weit entfernt liegenden Fall. Die Europäische Erbrechtsverordnung, die für alle Sterbefälle ab 17.8.2015 gilt, ließ zu diesem Datum bereits bestehende Staatsverträge der Vertragsstaaten ausschließlich mit sog. „Drittstaaten“, nicht mit anderen Unterzeichnerstaaten, weitgehend in Kraft. Nicht nur der Drittstaat, sondern auch der Anwenderstaat der Verordnung müsste danach bei der Bestimmung des international maßgeblichen Erbstatuts ganz anderen Grundsätzen folgen, als es ggf. nach der EU-ErbVO der Fall wäre.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht" (Bieresborn/Schafhausen), "Mitarbeiterführung für Notare - Ein Leitfaden für die Praxis" (Dehe/Zintl), "Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis" (Steffen/Steffen/Eich) und viele mehr.
Das notarielle Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB erfreut sich – jedenfalls bei den Pflichtteilsberechtigten und ihren Vertretern – zunehmender Beliebtheit. Erwartet wird dabei zumeist insbesondere ein möglichst vollständiger Überblick über die pflichtteilsrelevanten Bankbeziehungen der Erblasserin bzw. des Erblassers.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung" (Aigner-Sahin), "Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht
Spezialkommentar zu den §§ 80 bis 88 BGB und zum StiftRG" (Andrick/Muscheler/Uffmann (Hrsg.)), "Die Erbenhaftung" (Herzog) und viele mehr.
Zum 1.1.2023 gab es in Deutschland rund 6.700 Notare. Von diesen sind ca. 1.500 Nur-Notare und ca. 5.600 Anwaltsnotare. Die Anzahl der Notarinnen und Notare nimmt seit Jahren kontinuierlich ab, u.a. auch, weil offene Stellen mangels Bewerber nicht besetzt werden können. Dies führt dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen insbesondere in der Fläche zunehmend schwieriger wird.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Kostentabelle für Notare" (Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.)), "Internationales Erbrecht" (Hausmann), "EuInsVO – Kommentar" (Schmidt) und viele mehr.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor.