Kann eine KI unlauter sein?

Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts lauern diverse Stolperfallen beim Einsatz von KI. Hinzu kommt das vergleichsweise strikte anwaltliche Berufsrecht. Insgesamt ist daher Vorsicht geboten, wenn z.B. im Social-Media- oder E-Mail-Marketing-Kontext auf KI-Unterstützung zurückgegriffen werden soll.
Einsatzfälle von Legal Tech in Kanzlei und Unternehmenspraxis

Die European Lawyers Foundation hat 2022 in englischer Sprache eine Übersicht über KI-basierte Tools, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzen können, erstellt, die auch eine Aufteilung nach Tätigkeiten enthält (ELF, Guide on the use of Artificial Intelligence-based tools by lawyers and law firms in the EU, 2022, S. 20 ff. [16.2.2023]).
KI & Datenschutzrecht – private Daten schützen, öffentliche Daten nützen

Wenn es um die Verarbeitung von Daten mit Bezug zu einem Menschen geht, dann ist das Datenschutzrecht, allen voran die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), anwendbar. Soweit, so klar. Auch der Umstand, dass der Begriff der personenbezogenen Daten sehr weitgehend zu verstehen ist, dürfte inzwischen bekannt sein. Denn es geht nicht nur um identifizierte, sondern auch um identifizierbare natürliche Personen (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Folge dieses sehr weiten Anwendungsbereichs des Datenschutzrechts ist u.a., dass stets eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorliegen muss. Das gilt ganz allgemein, aber im Besondern auch bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI).
Was sind Legal Tech und Künstliche Intelligenz?

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, dass Legal Tech und Künstliche Intelligenz (KI) unseren Arbeitsalltag massiv verändern werden. Aber was bedeuten diese Begriffe überhaupt? Feststehende Defnitionen, an denen wir Juristen uns so gerne orientieren, gibt es für beide Begriffe nicht. [Teil 1 aus der Beitragsreihe: Ändern Legal-Tech-Anwendungen die Arbeit der Anwaltspraxis?]
Die KI-gesteuerte Ampel in Hamm – auch für Berlin sinnvoll?

Am 12.7.2023 ging die Meldung durch die Medien, dass in Hamm die bundesweit erste vollständig durch KI (Künstliche Intelligenz) gesteuerte Ampel an einer vielbefahrenen Kreuzung als Pilotversuch in Betrieb genommen worden ist.
KI-basierte Dialogsysteme als Hilfe in der Rechtsberatung

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein brandheißes Thema, an dem niemand – auch Sie nicht, vorbeikommt. Von modernen Chatbots und KI-basierten Dialogsystemen wie ChatGPT, BingChat, Bard und Google Lab haben Sie mit Sicherheit in der letzten Zeit häufiger gehört. Doch es ist mehr möglich, als Sie wissen und glauben – aber keine Angst, die Anwaltschaft wird dadurch nicht abgeschafft.
Meins, Deins, seins – wem steht das Urheberrecht an KI-Werken zu

Wem „gehören“ eigentlich mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Werke? Dürfen fremde Werke mit Hilfe von KI-Tools bearbeitet und damit „neue“ Werke geschaffen werden? Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für KI-Trainingszwecke genutzt werden, ohne die Urheber um Erlaubnis zu fragen? Nicht alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der KI-Nutzung und dem Urheberrecht europäischer Prägung stellen, sind derzeit abschließend geklärt. Das liegt zum einen daran, dass die aktuelle technische Entwicklung von KI-Werkzeugen rasant voranschreitet, und zum anderen daran, dass unser derzeitiges Urheberrecht (noch) nicht darauf eingestellt ist.
Gesprächs- und Kooperationspartner der besonderen Art für die Anwaltsarbeit: ChatGPT und die Folgen

Wer gegenwärtig anwaltlich tätig ist, sieht sich in Sachen „Künstliche Intelligenz“ (KI) einer ständigen Reizüberflutung ausgesetzt. Euphorische Nachrichten lassen den Eindruck entstehen, man müsse sich nicht nur analytisch mit diesem Trend befassen, sondern umgehend diese Technologie für die eigene Arbeit nutzen. Wenn man in dieser Richtung weiterdenken will, ist allein schon die Lagebeurteilung schwierig. Da ist die Rede von ChatGPT, GPT-3.5, GPT-4, Bing in Kombination mit GPT usw.
Die KI-Verordnung und die KI-Haftungsrichtlinie der EU: Regulierung von Künstlicher Intelligenz

Die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) hat enorme Auswirkungen auf die Anwaltschaft, aber auch auf unsere Gesellschaft insgesamt. Um die Entwicklung sowie die Verwendung von KI zu regulieren und potenzielle Risiken einzudämmen, hat die Europäische Union die KI-Verordnung (engl.: AI Act, kurz: AIA) sowie die KI-Haftungsrichtlinie (engl.: AI Liability Directive) auf den Weg gebracht.
Überblick über den juristischen Rahmen bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Alle können das Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ (KI) einordnen, gefühlt jeder kennt ChatGPT, Midjourney, DALL-E, Stable Diffusion & Co. und sehr Viele haben inzwischen auch schon die eine oder andere KI-Anwendung selbst ausprobiert. So spannend diese „neue“ Technik auch ist, sie stellt aktuell leider noch eine „Black Box“ dar. Will sagen: Außer den Herstellern weiß niemand genau, was da eigentlich „unter der Motorhaube“ so passiert.