Beiträge von: Michael Rohrlich

Michael Rohrlich ist Rechtsanwalt, Fachautor, Dozent und Video-Trainer. Seine beruflichen Schwerpunkte liegen auf den Gebieten IT- & Onlinerecht, E-Commerce sowie Datenschutzrecht. Seit 1997 arbeitet er regelmäßig als Autor für diverse Print- bzw. Online-Publikationen (u.a. für die ZAP). Darüber hinaus ist er Autor mehrerer Bücher & E-Books (u.a. für den Deutschen AnwaltVerlag). Als Video-Trainer ist er seit 2012 für LinkedIn Learning (ehem. video2brain) tätig.

Name, Bild, Stimme… Konfliktpotenzial im Rahmen der KI-Nutzung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
Mal eben mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) Informationen über ein bestimmtes Thema zusammenstellen, eine Vertragsvorlage formulieren, eine Grafik für einen Fachaufsatz generieren oder die Powerpoint-Folien für den nächsten Vortrag erstellen lassen… die Möglichkeiten moderner KI-Werkzeuge sind schier grenzenlos. Der so erzeugte Content muss aber nicht nur auf inhaltliche Richtigkeit, sondern auch auf etwaige Rechtsverstöße kontrolliert werden.
Du bist schon so eine Marke – FAQ zur Einordnung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Marken- & Patentrecht
Künstliche Intelligenz (KI) ist vielfältig, es gibt nicht nur ChatGPT, sondern inzwischen zahlreiche, sehr unterschiedliche andere Anwendungen und Einsatzgebiete. Gefühlt strömen jeden Tag mehr und mehr KI-Tools auf den Markt und helfen uns dabei, Texte, Bilder, Powerpoint-Folien, Musik, Videos und anderen Content zu erstellen, zu optimieren, zu übersetzen oder zu planen. Es ist also nicht verwunderlich, dass sich auch im Zusammenhang mit dem Marken- und dem Patentrecht zahlreiche Fragen stellen. Die in der Praxis bedeutsamsten werden nachfolgend behandelt.
Kann eine KI unlauter sein?
Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts lauern diverse Stolperfallen beim Einsatz von KI. Hinzu kommt das vergleichsweise strikte anwaltliche Berufsrecht. Insgesamt ist daher Vorsicht geboten, wenn z.B. im Social-Media- oder E-Mail-Marketing-Kontext auf KI-Unterstützung zurückgegriffen werden soll.
KI & Datenschutzrecht – private Daten schützen, öffentliche Daten nützen
Wenn es um die Verarbeitung von Daten mit Bezug zu einem Menschen geht, dann ist das Datenschutzrecht, allen voran die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), anwendbar. Soweit, so klar. Auch der Umstand, dass der Begriff der personenbezogenen Daten sehr weitgehend zu verstehen ist, dürfte inzwischen bekannt sein. Denn es geht nicht nur um identifizierte, sondern auch um identifizierbare natürliche Personen (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Folge dieses sehr weiten Anwendungsbereichs des Datenschutzrechts ist u.a., dass stets eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung vorliegen muss. Das gilt ganz allgemein, aber im Besondern auch bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI).
Meins, Deins, seins – wem steht das Urheberrecht an KI-Werken zu
Wem „gehören“ eigentlich mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Werke? Dürfen fremde Werke mit Hilfe von KI-Tools bearbeitet und damit „neue“ Werke geschaffen werden? Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für KI-Trainingszwecke genutzt werden, ohne die Urheber um Erlaubnis zu fragen? Nicht alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der KI-Nutzung und dem Urheberrecht europäischer Prägung stellen, sind derzeit abschließend geklärt. Das liegt zum einen daran, dass die aktuelle technische Entwicklung von KI-Werkzeugen rasant voranschreitet, und zum anderen daran, dass unser derzeitiges Urheberrecht (noch) nicht darauf eingestellt ist.
Die KI-Verordnung und die KI-Haftungsrichtlinie der EU: Regulierung von Künstlicher Intelligenz
Die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) hat enorme Auswirkungen auf die Anwaltschaft, aber auch auf unsere Gesellschaft insgesamt. Um die Entwicklung sowie die Verwendung von KI zu regulieren und potenzielle Risiken einzudämmen, hat die Europäische Union die KI-Verordnung (engl.: AI Act, kurz: AIA) sowie die KI-Haftungsrichtlinie (engl.: AI Liability Directive) auf den Weg gebracht.
Überblick über den juristischen Rahmen bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Alle können das Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ (KI) einordnen, gefühlt jeder kennt ChatGPT, Midjourney, DALL-E, Stable Diffusion & Co. und sehr Viele haben inzwischen auch schon die eine oder andere KI-Anwendung selbst ausprobiert. So spannend diese „neue“ Technik auch ist, sie stellt aktuell leider noch eine „Black Box“ dar. Will sagen: Außer den Herstellern weiß niemand genau, was da eigentlich „unter der Motorhaube“ so passiert.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…