Grit Andersch ist Rechtsanwältin in Berlin für Arbeitsrecht, Mietrecht, Tourismusrecht und Vertragsrecht.
29.01.2026
Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im WEG-Recht erfolgte seit der WEG-Novelle von 2007 nach den Grundsätzen von § 49a GKG. Dieser ist mit der WEG-Modernisierung 2020 nunmehr im nunmehr neuen § 49 GKG ausschließlich auf Beschlussklagen im Sinne des § 44 Weg eingedampft worden. Für die übrigen Gebührenstreitwerte, auch wenn diese Weg Sachenbetreffen, sind damit die allgemeinen Vorschriften zu Rate zu ziehen.



