Dr. Sophie Garling ist Rechtsanwältin bei der JUN Legal GmbH
25.11.2025
Mit Urteil des Landgerichts München I vom 11.11.2025 (Az. 42 O 14139/24) ist erstmals in Deutschland eine grundlegende Entscheidung zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von KI-Anbietern im Zusammenhang mit der Nutzung geschützter Werke beim Training Generativer KI ergangen. Klägerin war die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Beklagte waren zwei US-amerikanische Unternehmen der Unternehmensgruppe OpenAI, welche hinter dem KI-Modell ChatGPT stehen. Gegenstand des Verfahrens war die unlizenzierte Verwendung urheberrechtlich geschützter Songtexte aus dem GEMA-Repertoire als Trainingsdaten für die GPT-Modelle 4 und 4o sowie in Outputs des Chatbots.

