Beiträge von: Yvonne Roßmann

Yvonne Roßmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht bei der JUN Legal GmbH.

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Mit Inkrafttreten des AI Act (Artificial Intelligence Act) rückt eine Thematik in den Fokus, die bei vielen Unternehmen und Verantwortlichen für Verunsicherung sorgt: die Pflicht zur Schulung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Nach Art. 4 Abs. 1 lit. f AI Act müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass relevante Mitarbeitende angemessen geschult sind. Doch während diese Regelung als neue Compliance-Anforderung wahrgenommen wird, ergibt sich eine vergleichbare Schulungspflicht bereits aus bestehenden allgemeinen Vorschriften.
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Große Sprachmodelle (LLMs) wie ChatGPT finden mittlerweile auch bei Juristen großen Anklang und sind bei vielen in deren tägliche Arbeit integriert. So lassen sich etwa lange Akten zusammenfassen, rechtliche Fragen beantworten, Übersetzungen anfertigen sowie Emails und Schriftsätze vorbereiten. Dabei ist insbesondere interessant, welches Modell die besten Ausgaben auf die Eingaben der Nutzer liefert. Die Anzahl an möglichen Kandidaten ist beträchtlich und reicht von großen proprietären Modellen wie ChatGPT (OpenAI) und Gemini (Google) zu Open-Source-Modellen wie Llama (Meta) oder Mistral. Seit den letzten Wochen stehen zwei neue Versionen im Fokus der Aufmerksamkeit: OpenAI’s GPT-4.5 und DeepSeek-R1.

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