Beiträge von: Volker Kalus

Volker Kalus ist Diplom-Verwaltungswirt, langjähriger Leiter der Führerscheinstelle der Stadt Ludwigshafen und seit 1999 Dozent/Referent für Fahrerlaubnisrecht (u.a. Verkehrsgerichtstag). Zudem arbeitet er in Fach-Arbeitskreisen des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundesverkehrsministeriums mit.

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Insbesondere bei häufiger vorkommender nicht-planbarer Verkehrsteilnahme (z.B. als Fahrer im Rettungsdienst oder im Bereitschaftsdienst bei Feuerwehr oder THW) oder bei regelmäßiger, intensiver Verkehrsteilnahme als Berufskraftfahrer im Bereich der Personenbeförderung oder im Gütertransport ist die Gefahr eines nicht vermeidbaren Cannabismissbrauchs gegeben. Bei einem hochfrequenten Konsum und den damit in Verbindung stehenden Wartezeiten muss im Einzelfall in diesen Fällen eine substanznüchterne Verkehrsteilnahme zukünftig angezweifelt werden.
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Der Bundesrat hat am 22.3.2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) verabschiedet (BR.-Drucks. 92/24 (Beschluss) v. 22.3.2024; BGBl Nr. 109 v. 27.3.2024 – in Kraft getreten am 1.4.2024) und zu einem späteren Zeitpunkt durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ergänzt (sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 16.8.2024 (BGBl Teil I Nr. 266 v. 21.8.2024)).

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