Dr. Michael Pießkalla, LL.M.Eur., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in München. Er ist u.a. Mitautor von Pießkalla/Quarch/Reisert/DeVol, „Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung“, und Lehrbeauftragter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
11.11.2025
Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das der Anwalt den Beklagten vor Übernahme des Mandates hinweisen muss.
