Beiträge von: Stephan Rittweger

Stephan Rittweger ist Vors. Richter am Bayer. LSG München i.R.

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Wer 45 Jahre qualifizierte Wartezeiten i.S.d. § 51 Abs. 3a SGB VI aufweist, kann zwei Jahre eher als das Regelaltersrenten-Alter eine vorgezogene Rente beziehen. Auch hier wird das Eintrittsalter für die Jahrgänge bis 1963 gem. § 236b SGB VI in zweitmonatigen Schritten angehoben. Diese vorgezogene Rente ist abschlagsfrei.

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