Dr. Jürgen Kunz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strategie- und Rechtsberater von privaten und öffentlichen Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern, Führungskräften, Arbeitnehmern sowie Aufsichtsräten und Beiräten, Herausgeber/Autor namhafter Fachliteratur mit Schwerpunkten in rechtsübergreifenden Themen des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), Lehrbeauftragter der Universität zu Köln.
25.06.2026
In der Praxis kommt der Aufhebungsvereinbarung sowohl als außergerichtlicher Aufhebungsvertrag ohne vorausgehende Kündigung (= klassischer Aufhebungsvertrag) als auch im Rahmen eines nach Ausspruch einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess geschlossenen gerichtlichen Vergleichs, der vielfach bereits im Gütetermin (vgl. § 54 ArbGG) abgeschlossen wird, große Bedeutung zu.
