Alexander Schmalenberger ist Rechtsanwalt und Experte für digitales, Datenschutz-, Technologie- und Telekommunikationsrecht.
12.08.2025
Die Sicherheit von KI-Systemen ist ein zentrales Anliegen. Ziel ist es, Risiken für Gesundheit, Menschenrechte und öffentliche Sicherheit zu minimieren. Art. 9 KI-VO verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Einführung eines Risikomanagementsystems, das den gesamten Lebenszyklus der KI umfasst.
In ErwG 47 KI-VO wird betont, dass Hochrisiko-KI-Systeme besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen, da Fehlfunktionen oder Missbrauch erhebliche Auswirkungen auf Einzelpersonen haben können.


