Themen #9: Kartenwechsel | Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikate | qeS ohne Fernsignatur | Einfache Signatur

Einige Fragen haben uns zu den oben genannten Themen erreicht, die unsere Expertin Ilona Cosack beantwortet hat. Fragen waren z.B.:

- Probleme mit der Fernsignatur nach den Kartenwechsel – wie kann man vorbeugen?

- In den verschiedenen Informationen zum beA-Kartentausch haben die Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer stets darauf hingewiesen, dass zunächst nur die beA-Karten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte getauscht werden. Es stellt sich also die Frage: Was passiert mit den Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikaten?

- Viele Kolleginnen und Kollegen stellen die Frage: Können sie ihre Schriftsätze nach Ablauf des Authentifizierungszertifikats auf ihrer „alten“ beA-Signaturkarte auch dann noch qualifiziert elektronisch signieren, wenn sie das neue Fernsignaturzertifikat noch nicht beantragt haben?

- Immer wieder hört man davon, dass es zu Problemen kommt, wenn der Rechtsanwalt nur einfach signiert, d.h. die Gerichte die Schriftsätze, die einfach signiert sind, nicht als formwirksam eingegangen akzeptieren. Sollte man daher zur Sicherheit immer qualifiziert signieren? Warum wird die einfache Signatur nicht akzeptiert?


Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.


Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.

Themen #9: Kartenwechsel | Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikate | qeS ohne Fernsignatur | Einfache Signatur

Einige Fragen haben uns zu den oben genannten Themen erreicht, die unsere Expertin Ilona Cosack beantwortet hat. Fragen waren z.B.:

- Probleme mit der Fernsignatur nach den Kartenwechsel – wie kann man vorbeugen?

- In den verschiedenen Informationen zum beA-Kartentausch haben die Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer stets darauf hingewiesen, dass zunächst nur die beA-Karten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte getauscht werden. Es stellt sich also die Frage: Was passiert mit den Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikaten?

- Viele Kolleginnen und Kollegen stellen die Frage: Können sie ihre Schriftsätze nach Ablauf des Authentifizierungszertifikats auf ihrer „alten“ beA-Signaturkarte auch dann noch qualifiziert elektronisch signieren, wenn sie das neue Fernsignaturzertifikat noch nicht beantragt haben?

- Immer wieder hört man davon, dass es zu Problemen kommt, wenn der Rechtsanwalt nur einfach signiert, d.h. die Gerichte die Schriftsätze, die einfach signiert sind, nicht als formwirksam eingegangen akzeptieren. Sollte man daher zur Sicherheit immer qualifiziert signieren? Warum wird die einfache Signatur nicht akzeptiert?


Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.


Weitere Episoden finden Sie unter: https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/ | in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis sowie der RENOpraxis.

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beA: Ihre Fragen - unsere Antworten #9

Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 29. November 2022 11:31

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