Umstrukturierungen von Unternehmen sollen künftig rechtssicherer und effizienter werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesjustizministerium Mitte April den Referentenentwurf eines Gesetzes veröffentlicht, mit dem die Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Daneben enthält der Entwurf eine Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind:
Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte hierzu anlässlich der Vorstellung des Entwurfs: „Wir schaffen für Unternehmen eine neue Grundlage, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und sich neue Märkte und Geschäftsmodelle zu erschließen. Im Zuge der Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie wollen wir einen neuen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umstrukturierungen mit der Modernisierung des nationalen Umwandlungsrechts verbinden. Wir beseitigen Schlagbäume für Unternehmen im Binnenmarkt, machen änderungen von Unternehmensstrukturen rechtssicher und gestalten den Rechtsschutz effizient. So schaffen wir Unternehmensrecht aus einem Guss in Deutschland und für Europa.“
[Quelle: BMJ]
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