Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf aufmerksam gemacht, dass ab dem 31. März ein neues beA-Update (Version 3.11) bereitsteht, das einige Verbesserungen mit sich bringt. Die BRAK weist darauf hin, dass die Installation dieser neuen beA-Version die vorherige Installation eines Updates der Client-Security-Komponente voraussetzt, wofür allerdings keine Administratorrechte erforderlich seien.
Die wesentlichen Neuerungen der beA-Version 3.11 sind nachfolgend kurz skizziert; eine ausführlichere Beschreibung der Neuerungen findet sich unter https://newsletter.brak.de/mailing/186/5153615/0/2cfbc7131b/index.html.
[Quelle: BRAK]
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