Schlichtungsstelle legt Tätigkeitsbericht für 2021 vor
Ende Januar hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, die vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandanten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert i.H.v. 50.000 € schlichten kann.
Wie aus ihrem Bericht für 2021 hervorgeht, sind im zurückliegenden Jahr rund 15 % mehr Schlichtungsanträge als im Jahr zuvor eingegangen. Insgesamt wurden 1.166 Schlichtungsanträge gestellt, davon bereits 41 % online über das seit April 2021 angebotene Internet-Formular. Wie der Bericht vermerkt, ist die Teilnahmebereitschaft der betroffenen Anwältinnen und Anwälte an dem freiwilligen Verfahren mit 89 % gleichbleibend hoch geblieben.
In 65 % der Fälle schlug die Schlichtungsstelle eingegenseitiges Nachgeben vor, in 31 % fiel der Vorschlag zugunsten der Anwältin bzw. des Anwalts aus und nur in 4 % zugunsten der Mandantschaft. Am Ende wurden 62,5 % der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge von den Parteien angenommen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte auf 88 Tage reduziert werden.
Der vollständige 81-seitige Tätigkeitsbericht kann auf der Internetseite der Schlichtungsstelle unter https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/ eingesehen werden. Dort finden sich auch detaillierte Informationen über die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie typische Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten und eine Reihe anonymisierter Schlichtungsfälle.
[Quelle: Schlichtungsstelle der Anwaltschaft]