Beitrag

BRAK fordert Beteiligung am Rechtsstaatspakt

BRAK fordert Beteiligung am Rechtsstaatspakt

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre Forderung nach Beteiligung der Rechtsanwaltschaft an einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat wiederholt. Besonders enttäuscht zeigte sie sich darüber, dass die jüngste Justizministerkonferenz (vgl. dazu Anwaltsmagazin ZAP 23/2021, S. 1165 f.) diese Forderung ignoriert hatte.

Bereits im Sommer 2021 hatte die BRAK gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) ein Positionspapier zur Ausgestaltung einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat veröffentlicht (vgl. Anwaltsmagazin ZAP 12/2021, S. 580). Darin war bereits dargelegt worden, dass eine Erweiterung dringend erforderlich sei, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufzustellen. Dies erfordere auch die Berücksichtigung und Einbeziehung der Anwaltschaft, die als größte Berufsgruppe im Rechtswesen Garant für den Zugang zum Recht sei.

Diese Forderungen hatte die BRAK im Zuge ihrer 161. Hauptversammlung noch weiter konkretisiert und einen Digitalpakt – auch diesen unter ausdrücklicher Einbeziehung der Anwaltschaft – als Bestandteil des neuen Rechtsstaatspakts vorgeschlagen (s. Anwaltsmagazin ZAP 20/2021, S. 998). Zuletzt noch Anfang November hatte die BRAK mit Blick auf die bevorstehende Herbst-Justizministerkonferenz ein umfangreiches Forderungspapier an die Rechtspolitik gerichtet, mit dem nicht nur konkrete Vorschläge für anstehende Digitalisierungsprozesse unterbreitet, sondern erneut eine engmaschige Einbindung der Anwaltschaft gefordert wurde.

Umso unverständlicher ist es aus Sicht des BRAK-Präsidenten, Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, dass diese Forderungen bislang ungehört geblieben sind: „Die erneute Nichtberücksichtigung der Anwaltschaft bei der JuMiKo grenzt an Missachtung. Wir haben unsere Forderungen nicht nur schlicht veröffentlicht, sondern gezielt an die zuständigen Akteure der Rechtspolitik übermittelt. Um es deutlich zu sagen: Unsere Forderungskataloge sind doch kein Selbstzweck und keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Wir sind Teil der Justizfamilie in unserem Rechtsstaat und haben einen Anspruch auf Einbeziehung. Ich erwarte diesbezüglich eine Nachbesserung von der neuen Bundesregierung. Unsere Forderungen für die Anwaltschaft erhalten wir aufrecht, denn die Einbeziehung der Anwaltschaft ist alternativlos.“

Auch der Schatzmeister der BRAK und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates, Rechtsanwalt Michael Then, fand deutliche Worte: „Es ist absolut unverständlich und geradezu unerträglich, dass wir als Rechtsanwender einmal mehr ausgeschlossen werden sollen und der neue Pakt sich nach Meinung der JuMiKo ausschließlich als ‚Stärkungspakt Justiz‘ versteht.“

[Quelle: BRAK]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…