Nachfahren von NS-Verfolgten, die staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben, soll der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht werden. Eine entsprechende Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht hat jetzt die Bundesregierung beschlossen.
Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass sie sich zur historischen Verantwortung Deutschlands auch gegenüber denjenigen, die als Nachfahren deutscher NS-Verfolgter staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben, bekenne. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30.1.1933 und dem 8.5.1945 durch staatliches Unrecht die Staatsangehörigkeit entzogen worden sei, könnten wiedereingebürgert werden. Das gewährleiste bereits jetzt das Grundgesetz. Die Regelung gelte auch für Abkömmlinge der Ausgebürgerten, weil sie durch die Unrechtsmaßnahmen gegenüber ihren Vorfahren nicht im Abstammungswege Deutsche haben werden können.
Allerdings gebe es Konstellationen mit vergleichbarem Unrechtsgehalt, wo Betroffene die Wiedergutmachungsregelung bislang nicht für sich in Anspruch haben nehmen können. Betroffen seien im Ausland lebende Nachkommen deutscher NS-Verfolgter, die bislang keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG hätten. Diese würden nun von der geplanten gesetzlichen Neuregelung erfasst. Sie sollen einen Anspruch auf Wiedergutmachungseinbürgerung erhalten.
[Quelle: Bundesregierung]
Die Anwaltspraxis Wissen Newsletter & kostenlosen PDF Infobriefe halten Sie in allen wichtigen Kanzlei-Themen auf dem Laufenden!
Gebührenrecht - Frage des Monats: Gebührentaktik: Wie beende ich ein Verfahren am günstigsten?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 27. März 2023 14:59
Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 23. Januar 2023 15:25
beA: Ihre Fragen - unsere Antworten #11
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 2. Dezember 2022 9:01
Rochusstraße 2-4 • 53123 Bonn
wissen@anwaltverlag.de
Fon +49 (0) 228 91911-0
Fax +49 (0) 228 91911-23
© 2023 Deutscher AnwaltVerlag • Institut der Anwaltschaft GmbH