Ende vergangenen Jahres ist der Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein in den Ruhestand getreten. Herr Prof. Dr. Gehrlein war zunächst im saarländischen Justizdienst tätig, bevor er im Jahr 2003 an den BGH berufen wurde. Hier gehörte er zunächst dem insb. für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an. Im August 2007 wurde er dem für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen. Zudem war er viele Jahre Mitglied des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Bereits am 27.11.2020 ist der frühere Richter am BSG Erwin Klüglein im Alter von 84 Jahren verstorben. Herr Klüglein kam nach langjähriger Richtertätigkeit in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit 1993 an das Bundessozialgericht, wo er zunächst dem 8. und dem 10. Senat angehörte. Ab August 1995 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Juli 1999 war Erwin Klüglein als Richter im 2. Senat mit den Angelegenheiten der Unfallversicherung befasst.
[Quellen: BGH/BSG]
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