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Neuregelungen im August

Neuregelungen im August

In den letzten Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen erneut vorwiegend die Bewältigung der Pandemiefolgen, daneben widmen sich mehrere Novellen dem Umweltschutz. Nicht zuletzt gilt es seit Anfang August einige Änderungen im Berufsrecht zu beachten. Im Einzelnen:

  • Corona-EinreiseverordnungSeit dem 1. August gelten neue Regeln für alle Einreisenden: Wer z.B. aus dem Urlaub im Ausland zurückkehrt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Demnächst werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten – Hochrisiko- und Virusvariantengebiete – ausgewiesen. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen. Geändert wird zudem die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig müssen über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die 12 Jahre und älter sind. Erleichterungen für unter 12-Jährige gibt es auch bei den Quarantäneregelungen: Sie können bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden. Wer nicht geimpft oder genesen und älter als 12 Jahre ist, kann dies wie bisher nur, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Die i.d.R. 14-tägigen Quarantänepflichten für alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten bleiben bestehen.
  • KinderfreizeitbonusFamilien mit geringem Einkommen bekommen ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus von 100 € für jedes Kind ausgezahlt. Das Geld kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Der Bonus ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, das die Bundesregierung im Mai beschlossen hatte. Die meisten Familien müssen keinen gesonderten Antrag stellen; lediglich Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, sowie Familien mit Sozialhilfeunterstützung müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
  • KünstlersozialversicherungVielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Deshalb dürfen sie noch bis Ende 2021 monatlich bis zu 1.300 € zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen, ohne dass ihr Schutz durch die Künstlersozialversicherung verloren geht. Diese Corona-Sonderregelung ist am 23. Juli in Kraft getreten.
  • Erneuerbare EnergienSeit dem 20. Juli gilt die Erneuerbare-Energien-Verordnung. Sie enthält konkrete Regelungen, mit denen das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021 umgesetzt werden soll. Beispielsweise wird die Wasserstoff-Herstellung von der EEG-Umlage befreit und der Ersatz alter Windräder durch neue effiziente Anlagen erleichtert.
  • Agrar-UmweltprogrammeWie auch in den vergangenen Jahren wird im kommenden Jahr eine Umschichtung von’EU-Agrarmitteln vorgenommen. 8 % der sog. Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU) werden gezielt in Programme zur Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der ländlichen Räume (2. Säule) umgeschichtet. Das Gesetz ist am 17. Juli in Kraft getreten.
  • Carbon-Leakage-VerordnungDie am 28. Juli in Kraft getretene Verordnung’zur Vermeidung von „Carbon Leakage“ regelt einen finanziellen Ausgleich zugunsten von Unternehmen im grenzüberschreitenden Wettbewerb. Der Ausgleich betrifft Industrieunternehmen, die durch die nationale CO2-Bepreisung einen Nachteil im internationalen Wettbewerb haben. Mit der Verordnung soll’verhindert werden, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und CO2-Emissionen dort möglicherweise steigen.
  • VersorgungsausgleichEine Teilreform des Versorgungsausgleichsrechts ist zum 1. August in Kraft getreten. Sie soll durch die Stärkung der sog. internen Teilung für mehr Teilungsgerechtigkeit zwischen den Eheleuten sorgen. Zudem führt sie eine Schutzvorschrift für den Versorgungsträger für Fälle der Überzahlung ein. Weitere Änderungen betreffen das Verfahrensrecht.
  • PersonalausweiseSeit dem 2. August ist jeder Bundesbürger verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Mit dieser Regelung setzt Deutschland eine Verordnung der Europäischen Union um, die die Sicherheit der Personalausweise erhöhen soll. Dafür werden künftig – wie bereits seit mehreren Jahren beim Reisepass – zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweises gespeichert.
  • AusländerzentralregisterDie ersten Regelungen zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters sind am 15. Juli in Kraft getreten, weitere folgen ab November 2022. Ziel ist es, ein zentrales Register für alle ausländerrechtlichen Dokumente zu schaffen. Das soll die Doppelspeicherung von Daten verhindern und die Fachverfahren beschleunigen, indem alle zuständigen Stellen auf das Register zugreifen können.
  • VerfassungsschutzDas im Wesentlichen bereits am 9. Juli in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sieht Ergänzungen im Recht der Nachrichtendienste vor. Dazu wurden die Befugnisse von Nachrichtendiensten zur sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung erweitert. Zudem soll damit der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst verbessert werden.
  • PersonenbeförderungMit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes entfällt ab August u.a. für Taxifahrer die bisherige Ortskundeprüfung. Stattdessen müssen sie nun zwingend „ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät“ mitführen.
  • Änderungen im BerufsrechtZum 1. August ist das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts in Kraft getreten. Es enthält auch mehrere Änderungen der BRAO, v.a. zur Vertretung, für die Syndizi und für Rechtsanwälte im Ruhestand (vgl. näher dazu im nachstehenden Beitrag).

[Quellen: Bundesregierung/BRAK]

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