Neuerungen beim automatisierten Mahnverfahren
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat auf bevorstehende Änderungen beim Online-Mahnverfahren aufmerksam gemacht. Grund ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, das im Juli vom Bundesrat gebilligt wurde und dessen Gesetzespassagen zum Online-Mahnverfahren zum 1. Oktober in Kraft treten sollen.
Das als Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren fungierende Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg hat bereits darüber informiert, dass der Online-Mahnantrag derzeit auf die durch das Gesetz vorgesehene Möglichkeit vorbereitet wird, künftig auch im Mahnverfahren niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu vereinbaren oder sogar ganz auf die Vergütung zu verzichten. Zum Stichtag 1.10.2021 werden deshalb auch die entsprechenden Angaben im Online-Mahnantrag abgefragt werden.
Im Rahmen der Umstellung des Online-Mahnantrags sind auch wesentliche Änderungen an der Schnittstelle für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erforderlich, die zur Erstellung eines nur maschinell lesbaren Datenformats eine Kanzleisoftware oder eine selbstprogrammierte Schnittstelle nutzen. Die bisherige Kanzleisoftware-Schnittstelle reicht nicht aus, um die neuen Wahlmöglichkeiten abzubilden. Da ab dem 1.10. die Antragsdaten im neuen Format angeliefert werden müssen und Daten im bisherigen Datenformat zu fehlerhaften Ergebnissen führen können, muss ab dem 1.10. die Software über die neue Schnittstelle genutzt werden.
Die Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren hat – soweit bekannt – die Hersteller von Kanzleisoftware bereits informiert. Sie empfiehlt aber dringend, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware mit den Herstellern ihrer Produkte in Verbindung setzen, um die Aktualisierung der verwendeten Software abzustimmen. Kanzleien, die ihre Software selbst programmiert haben, können die Änderungen bei der BRAK unter https://brak.de/service/e-mail-schreiben erfragen.
[Quelle: BRAK]