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Neuerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung

Neuerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung

Im Juni hatte der Bundestag u.a. die große BRAO-Reform beschlossen. Sie tritt im August 2022 in Kraft und wird für die Anwaltschaft eine Fülle von Neuerungen mit sich bringen. Eine der bedeutendsten ist – neben der Möglichkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit – die Schaffung weitgehender gesellschaftsrechtlicher Organisationsfreiheit: Anwälte werden ab dem Sommer kommenden Jahres nicht mehr auf nur wenige Formen des Zusammenschlusses beschränkt sein, sondern genießen dank rechtsformneutraler Regelungen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Wahl ihrer Berufsausübungsgesellschaft.

Obwohl die Novelle eine großzügig bemessene Vorbereitungszeit auf die neuen berufsrechtlichen Bestimmungen gewährt, sollte man sich rechtzeitig damit vertraut machen. Eine der Neuregelungen, die man leicht unterschätzen könnte, ist die umfassende Umgestaltung der anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung. Sie betrifft ab Inkrafttreten der Novelle jeden Zusammenschluss von Rechtsanwälten, unabhängig von der Rechtsform. Die Reform erklärt die bislang freiwillige Haftpflichtversicherung etwa für die GbR oder die PartG nunmehr zur Pflicht und trifft eine Reihe komplizierter und – nach Auffassung von Berufsrechtsexperten verwirrenden und unklaren – Bestimmungen zur erforderlichen Mindesthöhe der Versicherungsdeckung. Je nach Größe des Zusammenschlusses beträgt die Mindestversicherungssumme künftig zwischen 500.000 € und 2,5 Mio. €. In jedem Fall weiterhin erforderlich ist jedoch die persönliche Versicherung jedes einzelnen Berufsträgers.

Noch komplizierter wird es für alle Kollegen, die einen Zusammenschluss mit anderen Freiberuflern wie Architekten oder Ingenieuren ins Auge gefasst haben. Dieser wird von den klassischen Anwaltspolicen gar nicht abgedeckt; hier bedarf eines erweiterten Versicherungsschutzes. Insgesamt sind die Neuregelungen der BRAO-Reform zur Haftpflichtversicherung nicht immer einfach zu verstehen und können bei Nichtbeachtung erhebliche Konsequenzen für den einzelnen Anwalt nach sich ziehen. Auf welche Punkte man bei der Überprüfung seines Versicherungsschutzes achten sollte, hat der Deutsche Anwaltverein kürzlich in einer Übersicht zusammengefasst, die auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann (https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/Dokumente/2021/anwbl-2021-474.pdf).

[Red.]

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